Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Nie Regasrev am 27. Juni 2017, 00:00:10

Titel: Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Nie Regasrev am 27. Juni 2017, 00:00:10
Sehr geehrte Mitmenschen,

ich habe mir ein riesen Schlamassel eingebrockt.

Vorweg: Ich schäme mich abgrundtief und habe mir einen neuen Account gemacht und fasse mich so unpersönlich wie möglich um anonym zu bleiben.

Ich war vor einiger Zeit im nächstgelegenen Karrierecenter und habe mich erfolgreich für die Feldwebellaufbahn qualifiziert und mich für eine Stelle entschieden auf die ich mich sehr gefreut habe. Am 3.7. wäre es mit der Grundausbildung losgegangen.

Vor ein Paar Tagen habe ich jedoch einen riesen Fehler gemacht.

Nach einer Feier habe ich mich in mein Auto gelegt und mich ausgeruht. Am frühen Morgen bin ich auf die beschämende Idee gekommen loszufahren. Ich bin beim rückwärtssetzen an die Grabenkante gekommen und habe mich festgefahren. Ein netter Mitbewohner wollte mir helfen, das Auto frei zu ziehen. Jedoch kam währenddessen die Polizei. Anwohner müssen diese verständigt haben. Ich habe alles sofort zugeben und mich zu Alkoholtests bereit erklärt. Die Atemalkoholprobe ergab 1,71. Nach der Verständigung eines Abschleppdienstes, der Sicherstellung meines Schlüssels, ging es ins Krankenhaus zur Blutabnahme. Das war etwa 1,5 Std später. Es ist mein erstes ergehen. Ich bekomme ein Strafverfahren. Das genaue Ergebnis des Bluttests oder Anderes kenne ich noch nicht.

Mir ist bewusst was ich da verbrochen habe und werde demütig alle Konsequenzen dafür tragen.
Mir ist einigermaßen klar was auf mich zukommt. Ich bin gestraft für mein Leben. Der Führerschein ist wohl mindestens ein Jahr weg. Eine empfindliche Geldstrafe und etliche Punkte kommen hinzu. Von der kostspieligen und schwierigen MPU fange ich erst gar nicht an. Mein geliebtes Auto habe ich vorsorglich verkauft und alle geplanten Aktivitäten abgesagt.
Meine Freundin bitte ich täglich um Verzeihung und bin jedes mal froh wenn Sie doch noch wieder kommt. Meiner Mutter kann ich wohl noch monatelang nicht in die Augen schauen. Meine Oma werde ich wohl noch um eine Menge Geld bitten müssen. Ich verdiene das Alles. Ich möchte kein Mitleid, das verdiene ich schlichtweg nicht. Ich versuche schlichtweg nur mein Leben wieder in die Spur zu bekommen, verurteilt mich nicht dafür.

Da meine Einstellung erst kurz bevor stand, habe ich meinem Karrierecenter gemeldet, dass gegen mich ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zukommen wird. Der Herr am Telefon meinte dass damit meine Einstellung aufgehoben wird, da ich nicht während eines offenen Verfahrens eingestellt werde. Er meinte ich muss ein Urteil abwarten und kann mich dann wieder Melden. Ich fragte ob ich mich komplett neu bewerben müsse. Doch die Ergebnisse des Eignungstest sind 2 Jahre gültig. Je nach Urteil müsse man dann sehen ob das ein Einstellungshindernis ist.

Bitte haltet mir keine Moralpedigten, die habe und werde ich noch genug bekommen. Ich möchte einfach sachlich diskutieren wie meine Chancen beim Bund noch sind.

Beste Grüße

Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: SGBunny am 27. Juni 2017, 00:10:34
Je nach Urteil müsse man dann sehen ob das ein Einstellungshindernis ist.
Teile dem Forum das mit wenn es erteilt ist, dann wird die Glaskugel die üblichen 0-100% ausspucken.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Ralf am 27. Juni 2017, 05:31:57
Wenn das Urteil da ist, wir das KarrC Bw entscheiden, ob und wenn dann wann du dich wieder bewerben kannst. Es kann ja auch sein, dass du eine Sperrfrist bekommst.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Gast aus Niedersaxn am 27. Juni 2017, 09:14:49
Du solltest Dir überlegen, Dich mit einem inVerbindung zu setzen, der auf Strafrecht spezialisiert ist. U.U. ist der in er Lage eine Nachfrage bei der StA zu machen, inwieweit für Dich als Ersttäter ein Strafbefehlmerlassen werden kann. Dann ist die Angelegenheit schneller vom Tisch, soweit Du keine Rechtsmittelmeinlegst.
Zusätzlich zeigt Du, ein gewisses Maß an Reue ggü. der StA.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Andi am 27. Juni 2017, 09:22:07
Nach der Sachverhaltsschilderung wird da - wenn überhaupt - sowieso "nur" ein Strafbefehl herumkommen. Die relevante Frage ist, ob da aus dem "Festfahren" eine etwaige Fremdgefährdung geschlossen wird und ob an der Grabenkante ein Schaden entstanden ist.

Alles letztlich nur ein Blick in die Glaskugel - da hilft nur abwarten.

Gruß Andi
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Nie Regasrev am 27. Juni 2017, 19:48:38
Viel Dank für eure Antworten.

Bin ich dann vorbestraft? Kann man dann noch eingestellt werden? Für meine Stelle wäre kein Führerschein notwendig gewesen. Macht deshalb eine Sperre seitens der Bw Sinn?
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Ralf am 27. Juni 2017, 19:52:48
Ja es macht Sinn: die charakterliche Eignung steht in Frage. Allerdings zeigt die Frage, dass das Unrechtsbewusstsein nicht wirklich da ist.
Du willst doch einem AG beitreten, der sich auf Rechtsstaatlichkeit aufbaut. Da ist es doch nur verständlich, dass Konflikte eben mit dem einbezogen werden. Deine Argumentation kommt eher bei zivilen Arbeitgebern zum Tragen.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: F_K am 27. Juni 2017, 20:13:31
Das war eine Straftat.

Da kommt mindestens ein Strafbefehl - die Folgen kann jeder googeln.

... und natürlich ist man nach Rechtskraft des Strafbefehls vorbestraft - auch wenn man in der Regel dies noch behaupten kann.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Gast aus Niedersaxn am 27. Juni 2017, 20:33:53
Ganz so ist es nun aber nicht.

Da muss man erst einmal unterscheiden zwischen dem Eintrag im BZR und dem polizeilichen Führungszeugnis, siehe:

https://strafbefehl-info.de/strafbefehl-vorbestraft/

Der TE sollte aber dennoch versuchen, sich über einen Anwalt, bei der Staatsanwaltschaft nach einem beschleunigten Verfahren via Strafbefehl bemühen, um dann mit dem Ergebnis an den KarrC herantreten.
Ja nachdem, wie der zuständige Staatsanwalt "drauf", wird er sich die Problematik den TEs anhören, wenn für ihn da ein verkürztes Verfahren bei herausspringt und der TE reuig und geständig ist.
Es liegt van ihm das für dich positiv zu beeinflussen.


Edit: Link korrigiert!
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: KlausP am 27. Juni 2017, 20:55:27
Tja, und da er sich für die Feldwebellaufbahn beworben hat, bekommt die BW eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Deepflight am 29. Juni 2017, 07:39:02
Ein einsichtiges Verhalten und echtes Bereuen wird dir so oder so helfen, lieber TE.
Es kommt leider schonmal vor, dass man als.Mensch Mist baut....das passiert jedem mal, in mehr oder minder schwerer Form.
Wenn du den Fehler ernsthaft bereust, solltest du das mit Hilfe eines Rechtsbeistandes (Anwalt) auch zeigen.

Den Fehler hast du nunmal gemacht...jetzt heißt es, dazu zu stehen. Was das für deine Karriere bei der Bw heißt muss sich dann zeigen.
Selbst wenn du eine Sperrfrist bekommst bringt dich ein reumütiges Verhalten mit echter (!) Reue auf jeden Fall menschlich weiter.
Ich wünsche dir dennoch viel Glück und hoffe, dass du deinen weiteren Weg finden wirst!
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Nie Regasrev am 29. Juni 2017, 23:34:45
Mit der Frage ob die Sperre sinnvoll ist meine ich, ob diese auch zur Bestraffung von mir seitens des Karrierecenters dient. Oder ob diese nur die Funktion erfüllt ein Einstellungshindernis "abzuwarten". Das ein Kraftfahrer mit 3 Monaten Fahrverbot für mindestens 3 Monate nicht eingestellt werden kann mach ja Sinn. Sollte für die Bestrafung nicht ausschließlich unsere Justiz zuständig sein?
Ich werde euch auf dem laufenden halten, ich kann mir vorstellen, dass es einige gibt die es interessieren könnte.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Ralf am 30. Juni 2017, 05:16:32
Das KarrC Bw bestraft nicht, es ist ja kein Gericht.
Eine Sperrfrist bedeutet, dass derzeit Zweifel an der charakterlichen Eignung liegen. Es ist doch einem Arbeitgeber zuzubilligen, dass er erst eine bestimmte Zeit ohne charakterliche Verfehlungen und Rechtsbrüche sehen möchte, bevor er jemanden einstellt und an Waffen lässt.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Nie Regasrev am 30. Juni 2017, 12:09:03
Ja, die Argumentation kann ich nachvollziehen.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Nie Regasrev am 06. Juli 2017, 09:08:33
Hallo, ich habe gestern bei der zuständigen Polizei das Ergebnis des Bluttests erfragen können. >1,79.

Ich werde als nächstes einen Anhörungsbogen bekommen.

Auf mich wird also in etwa zukommen:

Geldstrafe 30-60 Tagessätze, Entzug der Fahrerlaubnis, Sperre für Antrag auf Wiedererlangung 10 Monate, positives MPU Gutachten erforderlich.

Das bekomme ich schon alles irgendwie hin.

Wenn ich doch nur wüsste ob ich trotzdem zur Bw kann...
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: dunstig am 06. Juli 2017, 09:49:49
Nun ja, da in der Regel für die Dienstposten als Feldwebel eine Fahrerlaubnis für alle möglichen Klassen nötig ist, wird es schon hier schwierig. Hinzu kommt natürlich noch die fragliche charakterliche Eignung, die Nichteinstellung bis zum Abschluss des Verfahrens, usw...
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Nie Regasrev am 06. Juli 2017, 10:26:47
Es ist natürlich mein Plan die Erlaubnis zurück zu erlangen.
Und auch die Geschichte mit der Feldwebeleignung habe ich mir gründlich durch den Kopf gehen lassen und bin zum Entschluss gekommen: auch eine Einstellung in die Unteroffizierslaufbahn SAZ8 würde ich akzeptieren.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: F_K am 06. Juli 2017, 10:39:17
 
Zitat
Der Herr am Telefon meinte dass damit meine Einstellung aufgehoben wird, da ich nicht während eines offenen Verfahrens eingestellt werde. Er meinte ich muss ein Urteil abwarten und kann mich dann wieder Melden. Ich fragte ob ich mich komplett neu bewerben müsse. Doch die Ergebnisse des Eignungstest sind 2 Jahre gültig. Je nach Urteil müsse man dann sehen ob das ein Einstellungshindernis ist.

Es ist doch alles gesagt.

Nehme Verbindung mit der Staatsanwaltschaft auf und versuche, schnellstmöglich den Strafbefehl zu erhalten - wird dieser rechtskräftig, hast du ein Urteil.

Dies wird dann vom Rechtsberater beurteilt werden (der sagt dann, ob und wie lange gesperrt).
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: tezz am 14. Juli 2017, 20:59:01
Ein paar Tipps: 1,7 Promille ist schon ein ordentlicher Wert und du musst dir jetzt richtig ernsthafte Gedanken über dein Alkoholkonsum in der Vergangenheit machen. Eine MPU wird auch auf dich zukommen, nachdem deine Sperrfrist von ca. 12 Monaten beendet ist. Strafbefehl liegt bei 30-40 TS. Eintrag BZR inklusive. Das wird eine sehr nervige Zeit, mit einer Menge offener Fragen. Du musst deine persönlichen Trinkmotive aufarbeiten, sonst wirst du die MPU nicht bestehen. Ein Verkehrspsychologe kann dich unterstützen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Entsprechende Foren im Internet können dich schon mal vorbereiten. Ich wünsche dir viel Erfolg und eine riesen Portion Geduld.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: BSG1966 am 15. Juli 2017, 11:26:51
Ein paar Tipps: 1,7 Promille ist schon ein ordentlicher Wert und du musst dir jetzt richtig ernsthafte Gedanken über dein Alkoholkonsum in der Vergangenheit machen.

Mal die Kirche im Dorf lassen, wenn man bei ner Party gut zulangt kann man schonmal bei >2 landen und nach paar Stunden ausruhen hat man dann halt noch 1,7 - solange man das nicht jedes Wochenende so macht, muss man sich da keine "ernsthafte Gedanken über dein Alkoholkonsum in der Vergangenheit machen"
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Andi8111 am 15. Juli 2017, 12:23:20
So ein Unsinn... Bei manchen Leuten beginnt bei 2Promille bereits das Narkosestadium der Alkoholvergiftung. Und wenn mann das trotzdem gut toleriert, ist man gut im Training.... Alkohol ist die weltweit unterschätzteste Droge mit den schwersten Folgeerscheinungen. Und solche Hinweise sind bei der Prävention sehr wenig hilfreich.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: BSG1966 am 15. Juli 2017, 12:27:59
Und solche Hinweise sind bei der Prävention sehr wenig hilfreich.

...viel hilfreicher ist es natürlich, Leuten unbekannterweise aus der Ferne ein Alkoholproblem zu attestieren.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Andi8111 am 15. Juli 2017, 12:30:35
Meine Erfahrung sagt, dass es in 99,9% der Fälle ein Alkoholproblem gibt, wenn die Betroffenen bei 1,7 Promille denken, ein Fahrzeug führen zu können. Ich bin zB bei 1,1 Promille im Vollrausch...

Aber was Mediziner sagen, ist ja eh Nonsens... Der Laie beherrscht diese Diskussion genau so, wie die Diskussion der Impfgegner und der HIV Leugner.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: BSG1966 am 15. Juli 2017, 12:39:26
Danke, für das Kompliment, war aber zufällig selbst auf der Arztschule (ja, uhu, umso schlimmer, steinige er mich).

Fakt ist - ich selbst (65kg) habe nach 6 Bier laut Rechner 2,3 - soll schon mal vorgekommen sein, konnte noch laufen.
Fakt ist auch - manch einer glaubt nach ein paar Stunden Schlaf nüchterner zu sein, als er ist.

Der TE hatte nicht gesagt, er hat sich wie das blühende Leben gefühlt, lediglich, dass er auf die Idee gekommen ist, loszufahren. Ich werte dies als vorher nicht großartig geprüft und hinterfragt.

Und Ihre Erfahrung, in 99,9% der Fälle, was ja schon eine gewisse Fallzahl vermuten lässt, möchte ich jetzt natürlich nicht in Frage stellen.

Problematisch finde ich eher, dass die Leute einfach mal unterschätzen, wie schnell man bei soundsoviel Promille ist - rein von der Berechnung her reichen für Ihre 1,1 Promille bei mir 3 Halbe und, bei aller Liebe, nach 3 Bier ist bei den meisten Menschen mit regelrechtem Stoffwechsel der Vollrausch noch ein Stückchen entfernt.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: KillBurn93 am 15. Juli 2017, 13:49:05
Jetzt kommt es auf die Definitionen der Portionsgröße an...
Maßkrug (1,0l), Weizenglas (0,5l), Pils (0,3l) oder Kölsch (0,2l)?
Mal davon abgesehen das solche Rechner Schwachsinn sind, da sie Gewohnheiten, Zeitraum des Konsums, Trinkgeschwindigkeit und aufgenommene Nahrung nicht berücksichtigen.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: BSG1966 am 15. Juli 2017, 14:05:27
Schwachsinn nicht. Richtig insofern dass nicht 100% akkurat, sind aber Richtwerte.

Bier. Alles andere als 0,5 ist Unfug ;-)
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: MSI32 am 15. Juli 2017, 15:39:28
Unverantwortlich Auto zufahren aber das hat er zum Glück eingesehen.. bei jedem anderen Arbeitgeber wo er keine Fahrerlaubnis benötigt wäre es auch unwichtig.. kann verstehen das es ärgerlich ist da evtl die bw erst einmal nach hinten verschoben werden muss?! Das du aber sagst kannst deiner Mutter usw nicht mehr in die Augen schauen oder hier als Alkoholiker abgestempelt wirst aus einer fern Diagnose nur weill man 1.7 Promille hört ist wirklich Schwachsinn.. alkohol plus Auto ein no go alles andere übertrieben..
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Getulio am 15. Juli 2017, 20:02:18
Mal die Kirche im Dorf lassen, wenn man bei ner Party gut zulangt kann man schonmal bei >2 landen

So, wie Sie das hier schreiben, ist es gefährlicher Humbug, da stimme ich Andi8111 vollkommen zu. Nur mit beträchtlicher Übung und damit Gewöhnung kommt man überhaupt auf 2 Promille BAK und mehr. Nicht umsonst wird ja bei Werten (in Ihrer Lesart: "schon") ab 1,6 Promille eine MPU angeordnet.

Ich hatte in meiner Ausbildung 2x Gelegenheit, das Ganze als quasi rechtsmedizinische Selbsterfahrung zu testen. Und ich kann Ihnen sagen, dass ich, obwohl zu der Zeit beileibe kein Abstinenzler, sondern durchaus Alkohol gewöhnt, mit 0,8 Promille in einer Verfassung war, in der ich an Autofahren keinen Gedanken mehr verschwendet hätte.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: F_K am 15. Juli 2017, 20:14:53
Unabhängig von der lustigen Diskussion:

- Der TE hat definitiv ein Problem mit den Folgen seines Drogenkonsums.
- Trunkenheitsfahrt ist erfüllt und MPU wird kommen.

Ob zusätzlich eine Abhängigkeit vorliegt, sollte geprüft werden ... Ist aber zumindest nicht abwegig.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: tezz am 15. Juli 2017, 20:28:08
Wenn Sie so dem GA einer MPI Stelle gegenübertreten BSG1966 werden Sie sofort nach Hause geschickt! Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche! Diese Bagatellisierung und schönreden von Trinkfestigkeit, die man sich über Jahre/Jahrzehnte angeeignet hat, ist in keinster Weise hilfreich. Da muss auch niemand Stolz drauf sein! Punkt!
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: BSG1966 am 15. Juli 2017, 20:29:41
Und ich kann Ihnen sagen, dass ich, obwohl zu der Zeit beileibe kein Abstinenzler, sondern durchaus Alkohol gewöhnt, mit 0,8 Promille in einer Verfassung war, in der ich an Autofahren keinen Gedanken mehr verschwendet hätte.

Wie gesagt, bei 0,8 ist man "schon" mit drei Bier. Da sollte man allein schon aus Vernunftgründen nicht ans Autofahren denken.

und in diesem Falle geht's ja nicht um trinken und ans Steuer setzen, sondern Aufwachen und scheiße bauen. Restalkohol wird oft genug unterschätzt.

Man verstehe mich nicht falsch, ich bin ganz klar für drakonische Strafen und ein hartes Durchgreifen in dem Falle. Nur wie gesagt, jetzt ins im wahrsten Sinne des Wortes Blaue ein Alkoholproblem zu attestieren finde ich schon arg gewagt.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: BSG1966 am 15. Juli 2017, 20:31:38
Wenn Sie so dem GA einer MPI Stelle gegenübertreten BSG1966 werden Sie sofort nach Hause geschickt! Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche!

Wer sowas bei ner MPU raushaut gehört auch zurecht nach Hause geschickt.

Zitat
Diese Bagatellisierung und schönreden von Trinkfestigkeit, die man sich über Jahre/Jahrzehnte angeeignet hat, ist in keinster Weise hilfreich. Da muss auch niemand Stolz drauf sein! Punkt!

Ich hoffe Sie sind stolz darauf, wie gekonnt Sie mir hier die Worte im Mund - bzw auf der Tastatur - verdrehen.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Getulio am 15. Juli 2017, 20:54:33
Wie gesagt, bei 0,8 ist man "schon" mit drei Bier.

Das kommt eben ganz darauf an, ob jemand 50 kg oder 100 kg wiegt, und wie die sich zusammensetzen.

0,8 Promille waren damals bei mir rund 2,5 l Bier. Ich gehe davon aus, 2 Promille nicht ohne massiven Einsatz von Spirituosen zu erreichen. Sinn und Zweck dieser "Trinktests" für Strafverfolgungspersonal ist ja gerade, am eignen Leib zu erfahren, dass die Begründung 1,x Promille durch das berühmte "Bier zu viel" erreicht zu haben, als das zu entlarven ist, was sie ist: eine reine Schutzbehauptung.
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: BSG1966 am 15. Juli 2017, 21:09:03
Na dass man nach 5 Bier nicht ans Steuer sollte, sollte unabhängig von der eigenen Bauweise eigentlich klar sein. Ich selber bin mit der Menge eben eher Richtung 1,5 unterwegs (wie gesagt, 65 kg)
Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Flexscan am 15. Juli 2017, 21:17:25
soreicht jetzt.
Das ganze hat nichts mehr mit dem Thema zu tun.

Sollten noch Fragen oder Anregungen zum Thema offen sein Nachricht ans Team dann wird wieder geöffnet.

auf Wunsch des TE wieder geöffnet

Titel: Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
Beitrag von: Nie Regasrev am 14. September 2017, 10:41:09
Hallo,

ich wollte mal berichten wie es bei mir weiter gegangen ist und wie es aktuell aussieht.
Ich denke es könnte den einen oder anderen interessieren.

Erstmal zu den ganzen Vermutungen hier:
Eine Alkoholabhängigkeit liegt definitiv nicht vor. Ich trinke eher selten und unregelmäßig. Vielleicht habe ich aber ein Problem damit die Grenze einzuschätzen. Aber damit muss ich mich wohl sowieso noch intensiv im Rahmen der MPU ausseinander setzen. Das wollte und will ich hier auch nicht thematisieren.

Das ich einige Tage nach der Tat den Blutalkoholwert bei der Polizei telefonisch erfragen konnte, hatte ich ja schon erwähnt. Es folgte dann ein Beschuldigtenanhörungsbogen. Den habe ich nicht ausgefüllt und zurück geschickt sondern bin damit zu einem Rechtsanwalt gegangen. Dem habe ich natürlich in aller Ausführlichkeit alles berichtet. Er hat daraufhin der Staatsanwaltschaft geschrieben. Stark zusammen gefasst stand da drin, dass ich die Tat bereue, dass der Entzug der Fahrerlaubnis für mich starke auch finazielle Nachteile bringt. Und das eine Einstellung bei der Bw derzeit nicht erfolgen kann. Daraufhin folgte irgendwann ein Strafbefehl vom Amtsgericht. Urteil: Wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt zu 30 Tagessätzen und noch 9 Monaten Führerscheinsperre. Eine Kopie davon habe ich direkt weiter zum KarrC geschick. Es konnte aber nicht bearbeitet werden weil auf dem Strafbefehl kein Datum stand wann das Urteil rechtskräftig ist. (Ich hätte ja theoretisch zwei Wochen wiedersprechen können). Also habe ich über meinen RA dem Gericht mitgeteilt, dass ich auf Rechtsmittel verzichte. Dann konnte ich bei der Staatsanwaltschaft eine neues Exemplar mit Datum anfordern. Als dieses dann endlich da war habe ich es wieder direkt weitergeschickt. Gestern habe ich vom KarrC die Bestätigung über den Eingang einer "Bewerbung" bekommen. Diese wird nun geprüft und man bittet mich um Geduld.

Das ist der aktuelle Stand.

Die Tat war am 24.6. heute ist der 14.9.