Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 27. April 2024, 16:48:26
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren  (Gelesen 9709 mal)

dunstig

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3.873
Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #15 am: 06. Juli 2017, 09:49:49 »

Nun ja, da in der Regel für die Dienstposten als Feldwebel eine Fahrerlaubnis für alle möglichen Klassen nötig ist, wird es schon hier schwierig. Hinzu kommt natürlich noch die fragliche charakterliche Eignung, die Nichteinstellung bis zum Abschluss des Verfahrens, usw...
Gespeichert
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Nie Regasrev

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #16 am: 06. Juli 2017, 10:26:47 »

Es ist natürlich mein Plan die Erlaubnis zurück zu erlangen.
Und auch die Geschichte mit der Feldwebeleignung habe ich mir gründlich durch den Kopf gehen lassen und bin zum Entschluss gekommen: auch eine Einstellung in die Unteroffizierslaufbahn SAZ8 würde ich akzeptieren.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.790
Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #17 am: 06. Juli 2017, 10:39:17 »

 
Zitat
Der Herr am Telefon meinte dass damit meine Einstellung aufgehoben wird, da ich nicht während eines offenen Verfahrens eingestellt werde. Er meinte ich muss ein Urteil abwarten und kann mich dann wieder Melden. Ich fragte ob ich mich komplett neu bewerben müsse. Doch die Ergebnisse des Eignungstest sind 2 Jahre gültig. Je nach Urteil müsse man dann sehen ob das ein Einstellungshindernis ist.

Es ist doch alles gesagt.

Nehme Verbindung mit der Staatsanwaltschaft auf und versuche, schnellstmöglich den Strafbefehl zu erhalten - wird dieser rechtskräftig, hast du ein Urteil.

Dies wird dann vom Rechtsberater beurteilt werden (der sagt dann, ob und wie lange gesperrt).
Gespeichert

tezz

  • Gast
Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #18 am: 14. Juli 2017, 20:59:01 »

Ein paar Tipps: 1,7 Promille ist schon ein ordentlicher Wert und du musst dir jetzt richtig ernsthafte Gedanken über dein Alkoholkonsum in der Vergangenheit machen. Eine MPU wird auch auf dich zukommen, nachdem deine Sperrfrist von ca. 12 Monaten beendet ist. Strafbefehl liegt bei 30-40 TS. Eintrag BZR inklusive. Das wird eine sehr nervige Zeit, mit einer Menge offener Fragen. Du musst deine persönlichen Trinkmotive aufarbeiten, sonst wirst du die MPU nicht bestehen. Ein Verkehrspsychologe kann dich unterstützen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Entsprechende Foren im Internet können dich schon mal vorbereiten. Ich wünsche dir viel Erfolg und eine riesen Portion Geduld.
Gespeichert

BSG1966

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.541
Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #19 am: 15. Juli 2017, 11:26:51 »

Ein paar Tipps: 1,7 Promille ist schon ein ordentlicher Wert und du musst dir jetzt richtig ernsthafte Gedanken über dein Alkoholkonsum in der Vergangenheit machen.

Mal die Kirche im Dorf lassen, wenn man bei ner Party gut zulangt kann man schonmal bei >2 landen und nach paar Stunden ausruhen hat man dann halt noch 1,7 - solange man das nicht jedes Wochenende so macht, muss man sich da keine "ernsthafte Gedanken über dein Alkoholkonsum in der Vergangenheit machen"
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #20 am: 15. Juli 2017, 12:23:20 »

So ein Unsinn... Bei manchen Leuten beginnt bei 2Promille bereits das Narkosestadium der Alkoholvergiftung. Und wenn mann das trotzdem gut toleriert, ist man gut im Training.... Alkohol ist die weltweit unterschätzteste Droge mit den schwersten Folgeerscheinungen. Und solche Hinweise sind bei der Prävention sehr wenig hilfreich.
Gespeichert

BSG1966

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.541
Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #21 am: 15. Juli 2017, 12:27:59 »

Und solche Hinweise sind bei der Prävention sehr wenig hilfreich.

...viel hilfreicher ist es natürlich, Leuten unbekannterweise aus der Ferne ein Alkoholproblem zu attestieren.
Gespeichert

Andi8111

  • Gast
Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #22 am: 15. Juli 2017, 12:30:35 »

Meine Erfahrung sagt, dass es in 99,9% der Fälle ein Alkoholproblem gibt, wenn die Betroffenen bei 1,7 Promille denken, ein Fahrzeug führen zu können. Ich bin zB bei 1,1 Promille im Vollrausch...

Aber was Mediziner sagen, ist ja eh Nonsens... Der Laie beherrscht diese Diskussion genau so, wie die Diskussion der Impfgegner und der HIV Leugner.
Gespeichert

BSG1966

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.541
Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #23 am: 15. Juli 2017, 12:39:26 »

Danke, für das Kompliment, war aber zufällig selbst auf der Arztschule (ja, uhu, umso schlimmer, steinige er mich).

Fakt ist - ich selbst (65kg) habe nach 6 Bier laut Rechner 2,3 - soll schon mal vorgekommen sein, konnte noch laufen.
Fakt ist auch - manch einer glaubt nach ein paar Stunden Schlaf nüchterner zu sein, als er ist.

Der TE hatte nicht gesagt, er hat sich wie das blühende Leben gefühlt, lediglich, dass er auf die Idee gekommen ist, loszufahren. Ich werte dies als vorher nicht großartig geprüft und hinterfragt.

Und Ihre Erfahrung, in 99,9% der Fälle, was ja schon eine gewisse Fallzahl vermuten lässt, möchte ich jetzt natürlich nicht in Frage stellen.

Problematisch finde ich eher, dass die Leute einfach mal unterschätzen, wie schnell man bei soundsoviel Promille ist - rein von der Berechnung her reichen für Ihre 1,1 Promille bei mir 3 Halbe und, bei aller Liebe, nach 3 Bier ist bei den meisten Menschen mit regelrechtem Stoffwechsel der Vollrausch noch ein Stückchen entfernt.
Gespeichert

KillBurn93

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 687
Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #24 am: 15. Juli 2017, 13:49:05 »

Jetzt kommt es auf die Definitionen der Portionsgröße an...
Maßkrug (1,0l), Weizenglas (0,5l), Pils (0,3l) oder Kölsch (0,2l)?
Mal davon abgesehen das solche Rechner Schwachsinn sind, da sie Gewohnheiten, Zeitraum des Konsums, Trinkgeschwindigkeit und aufgenommene Nahrung nicht berücksichtigen.
Gespeichert
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

BSG1966

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.541
Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #25 am: 15. Juli 2017, 14:05:27 »

Schwachsinn nicht. Richtig insofern dass nicht 100% akkurat, sind aber Richtwerte.

Bier. Alles andere als 0,5 ist Unfug ;-)
Gespeichert

MSI32

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 23
Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #26 am: 15. Juli 2017, 15:39:28 »

Unverantwortlich Auto zufahren aber das hat er zum Glück eingesehen.. bei jedem anderen Arbeitgeber wo er keine Fahrerlaubnis benötigt wäre es auch unwichtig.. kann verstehen das es ärgerlich ist da evtl die bw erst einmal nach hinten verschoben werden muss?! Das du aber sagst kannst deiner Mutter usw nicht mehr in die Augen schauen oder hier als Alkoholiker abgestempelt wirst aus einer fern Diagnose nur weill man 1.7 Promille hört ist wirklich Schwachsinn.. alkohol plus Auto ein no go alles andere übertrieben..
Gespeichert

Getulio

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.044
Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #27 am: 15. Juli 2017, 20:02:18 »

Mal die Kirche im Dorf lassen, wenn man bei ner Party gut zulangt kann man schonmal bei >2 landen

So, wie Sie das hier schreiben, ist es gefährlicher Humbug, da stimme ich Andi8111 vollkommen zu. Nur mit beträchtlicher Übung und damit Gewöhnung kommt man überhaupt auf 2 Promille BAK und mehr. Nicht umsonst wird ja bei Werten (in Ihrer Lesart: "schon") ab 1,6 Promille eine MPU angeordnet.

Ich hatte in meiner Ausbildung 2x Gelegenheit, das Ganze als quasi rechtsmedizinische Selbsterfahrung zu testen. Und ich kann Ihnen sagen, dass ich, obwohl zu der Zeit beileibe kein Abstinenzler, sondern durchaus Alkohol gewöhnt, mit 0,8 Promille in einer Verfassung war, in der ich an Autofahren keinen Gedanken mehr verschwendet hätte.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.790
Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #28 am: 15. Juli 2017, 20:14:53 »

Unabhängig von der lustigen Diskussion:

- Der TE hat definitiv ein Problem mit den Folgen seines Drogenkonsums.
- Trunkenheitsfahrt ist erfüllt und MPU wird kommen.

Ob zusätzlich eine Abhängigkeit vorliegt, sollte geprüft werden ... Ist aber zumindest nicht abwegig.
Gespeichert

tezz

  • Gast
Antw:Einstellung zurückgezogen wegen Strafverfahren
« Antwort #29 am: 15. Juli 2017, 20:28:08 »

Wenn Sie so dem GA einer MPI Stelle gegenübertreten BSG1966 werden Sie sofort nach Hause geschickt! Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche! Diese Bagatellisierung und schönreden von Trinkfestigkeit, die man sich über Jahre/Jahrzehnte angeeignet hat, ist in keinster Weise hilfreich. Da muss auch niemand Stolz drauf sein! Punkt!
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de