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Zusammenfassung

Autor: Papierberg
« am: 20. Januar 2017, 23:08:21 »

Nicht, dass es dann unmöglich wäre in Deutschland beruflich Fuß zu fassen, aber im öffentlichen Dienst....sehe ich das so nicht.
Autor: Maria94
« am: 20. Januar 2017, 21:49:54 »

Ich glaube da wurde etwas falsch verstanden. Es ist von Hochzeit noch lange nicht die Rede. Dementsprechend suchen wir nach einer anderen Möglichkeit.
Autor: F_K
« am: 19. Januar 2017, 15:54:52 »

@ Tommie:

Du gehst Da fehl.

Allerdings ist eine Bewerbung erst möglich, wenn alle Voraussetzungen (deutscher Staatsbürger) vorliegen - und die Bearbeitung der Bewerbung dauert in aller Regel ein paar Monate.

Daher wird ggf. praktisch tatsächlich so ein Zeitraum zu berücksichtigen sein.
Autor: Tommie
« am: 19. Januar 2017, 15:52:43 »

@ Maria94:

Nicht, dass ich Ihre Hochzeitsplanungen in irgendeiner Weise stören möchte, aber ... da war noch was ;) :

Es ist nicht so, dass man heute deutscher Staatsbürger wird und morgen stellt einen die Bundeswehr ein! Ich glaube, da muss, wenn ich mich richtig erinnere!- ein Jahr dazwischen liegen! Bitte korrigieren, wenn ich da falsch gewickelt sein sollte ;) !
Autor: Maria94
« am: 19. Januar 2017, 14:58:26 »

Ja sein Deutsch ist ziemlich gut:)
Autor: StierNRW
« am: 11. Januar 2017, 20:13:23 »

Verzeihung, aber kann der besagte Herr aus Kanada überhaupt die deutsche Sprache ?

Das wäre ja auch wichtig in der Bw. "Nur" Englisch alleine würde leider nicht reichen.
Autor: justice005
« am: 11. Januar 2017, 16:56:01 »

Beamtenverhältnis setzt ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft voraus, wobei es da wohl Ausnahmen für EU-Bürger gibt. Als Kanadier fällt er aber da trotzdem definitiv raus. Als bloßer Angestellter dürfte die nicht-europäische Staatsbürgerschaft kein Problem sein.
Autor: ulli76
« am: 11. Januar 2017, 15:31:31 »

Weiss jemand wie das bei den Zivilangestellten aussieht. Oder auch beim zivilen Kampfmittelräumdienst? Vielleicht wären das Optionen?
Autor: StOPfr
« am: 11. Januar 2017, 15:23:51 »

Lese ich auch so  :)!
Autor: OMLT
« am: 11. Januar 2017, 14:54:37 »

Glaube der Punkt mit den 13 Jahren liegt in der Zukunft und bezog sich auf die Dienstzeit der Erstellerin. ;)
Autor: Andi
« am: 11. Januar 2017, 12:01:23 »

Heiraten, damit die Staatsbürgerschaft bekommen, dann zur Bundeswehr gehen. Nach 13 Jahren Beziehung könnte man einen solchen Schritt durchaus in Erwägung ziehen... ;)

Gruß Andi
Autor: Gerd
« am: 11. Januar 2017, 11:22:56 »

Interessanter Link dazu:

http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html
-> Offizielle Information aus dem Informations-Angebot der Bundesausländerbeauftragten über die Einbürgerungsvoraussetzungen
und die Zeitdauer

Liebe Grüße

Autor: ulli76
« am: 08. Januar 2017, 22:22:16 »

Warten wir mal ab. Der Genderbeauftragte hat sich noch nicht geäußert.
Autor: wolverine
« am: 08. Januar 2017, 21:52:10 »

Dreimal Nein; Bohlen wäre stolz auf Euch. ;D
Autor: Papierberg
« am: 08. Januar 2017, 21:39:36 »

So ist es, die deutsche Staatsbürgerschaft ist nach aktueller Rechtslage Voraussetzung für die Begründung eines Soldatenverhältnisses durch die Bundesrepublik Deutschland.
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