Autor: BulleMölders
« am: 17. Juni 2015, 14:50:08 »Bei der Bundeswehr darf man, egal was, erst da benutzen oder verwenden, wenn man eine Einweisung oder Ausbildung für das zu benutzende oder zu verwendende erhalten hat.
Und das gilt auch für die Benutzung eines Kraftraums. Und da in der GA sicher keine Zeit bleibt eine entsprechende Einweisung in die Nutzung des Kraftraums vorzunehmen, wir man ihn in der GA nicht benutzen dürfen.
Danach natürlich auch nicht, solange die Einweisung halt nicht erfolgt ist.
Und das gilt auch für die Benutzung eines Kraftraums. Und da in der GA sicher keine Zeit bleibt eine entsprechende Einweisung in die Nutzung des Kraftraums vorzunehmen, wir man ihn in der GA nicht benutzen dürfen.
Danach natürlich auch nicht, solange die Einweisung halt nicht erfolgt ist.