Autor: LwPersFw
« am: 27. Mai 2019, 08:07:46 »Hallo Kameraden.
Werde nächstes Jahr als SAZ 8 ausscheiden (bin noch knapp altes BFD Recht eingestellt worden).
Ich habe eine ZAW besucht, also werden mir von meinen 24 Monaten Förderungszeit ja 9 Monate abgezogen.
Nur noch als Hinweis...
Der Förderanspruch ist 36 Monate.
Davon 15 Monate während der Dienstzeit.
Bei Anrechnung der 9 Monate ZAW ... 6 Monate während der Dienstzeit.
Bleiben nach DZE 21 Monate ... für die auch Übergangsgebührnisse gezahlt werden.
Förderzeitraum insgesamt also : 27 Monate
Grundsätzlich beginnt die Zahlung der ÜG ab 1. Monat nach DZE...
...ggf. ist aber ein Verschieben des Zahlungszeitraums möglich.
Dadurch entstehende Lücken ... müssen selbst geschlossen werden... z.B. durch die Übergangsbeihilfe ( SaZ 08 = 6-fache letzte Dienstbezüge / zu versteuern )