Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. April 2024, 00:05:27
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.

Achtung: Dieser Beitrag wird erst angezeigt, wenn er von einem Moderator genehmigt wurde.

Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 23. April 2017, 21:04:22 »

@ Pericranium:

Hast Du da mal ne kleine Kontrollrechnung gemacht?

@ Andi:

Lebensdauer besagt bei Läufen ja kein Versagen, sondern die Abnahme der Präzision.

.. der Käufer mag ja fordern, dass der Lauf "ewig" hält, dann wird aber kein Sturmgewehr mit entsprechendem Gewicht angeboten werden.

Gibt halt so Dinge wir Physik, Materialkunde und so - verstehen manche Fachrichtungen nicht ...
Autor: Pericranium
« am: 23. April 2017, 20:32:39 »

Was willst du dem geneigten Leser jetzt sagen,außer,dass du offenbar nicht weißt,wieviel der einzelne Soldat heute so schießt?

Ich bin zwar kein Experte, aber ich finde auch, dass das irgendwie nach wenig klingt.
EGB-ler schießen ja alleine auf einem 16 Tage Schießlehrgang an die 50000 Schuss, wenn ich das richtig im Kopf habe.
Autor: Andi
« am: 23. April 2017, 20:22:03 »

Was willst du dem geneigten Leser jetzt sagen,außer,dass du offenbar nicht weißt,wieviel der einzelne Soldat heute so schießt?
Autor: F_K
« am: 23. April 2017, 14:26:55 »

Ach Andi,

Es gibt Kaliber, das hält ein Rohr keine 1000 Schuss - und Hartkern in der Vorbereitung macht wohl kaum Sinn.
Autor: Andi
« am: 21. April 2017, 16:16:34 »

Cool, Wegwerfgewehre:

Zitat
Lebensdauer des Gehäuses mindestens 30.000 Schuss; Lebensdauer des Rohres mindestens 15 000 Schuss (Weichkernmunition bzw. Doppelkern) / 7 500 Schuss (Hartkernmunition).

Das kann man bei intensiver auslandsvorbereitender Ausbildung in einer Woche weg haben.
Autor: wolverine
« am: 21. April 2017, 15:07:09 »

Die Ausschreibung ist da.
Autor: MMG-2.0
« am: 08. September 2016, 09:17:13 »

[...] in der Ausschreibung / den TLB, [...]
Kann man das nachlesen?
Autor: F_K
« am: 08. September 2016, 08:51:33 »

@ Schlammtreiber:

Richtig erkannt - viel schlimmer ist ja noch, dass das "objektive wissenschaftliche" Testszenario die Realität eines Gefechts nicht abbildet (sondern hanebüchen ist) und viele andere Gewehre den Test auch nicht besser bestanden haben.
(Richtig gut war nur die Variante mit schwerem Rohr (als Unterstützungswaffe), die aber vom Nutzer wegen zu hohem Gewicht abgelehnt wird).

Zitat
Das Gericht hat sich in diesem Verfahren ausdrücklich nicht mit der Sachfrage auseinandergesetzt, ob das G36 ausreichend präzise trifft oder nicht.

.. und das ist der Kern - Präzisionsanforderungen an das G36 gibt es sehr wohl in der Ausschreibung / den TLB, aber nur "kalt". Und diese werden unstreitig erfüllt.

Die "warmen" Geschichten waren nie Teil der Ausschreibung, dürfen also keine Rolle spielen.
Autor: schlammtreiber
« am: 08. September 2016, 08:42:22 »

Die Tatsache, dass die meisten einsatzerfahrenen Soldatinnen und Soldaten einen guten und zuverlässigen Eindruck von ihrem Sturmgewehr haben, steht dazu nicht im Widerspruch. Die Frage, wie präzise man mit dem G36 gerade trifft und ob dies nun an der Waffe, dem Schützen oder sonstigen Rahmenbedingungen liegt, lässt sich in einer Gefechtssituation kaum objektiv beurteilen.

Ich übersetze mal: "Die Realität der Soldaten möchten wir an dieser Stelle gerne wegwischen, da sie nicht in unsere Argumentation passt. Nehmen Sie hierzu bitte an, dass die Knechte sowieso keine Ahnung haben, und nicht mal wissen warum sie treffen - vermutlich lag es am Mond oder so."
Autor: F_K
« am: 08. September 2016, 07:16:40 »

... bla, bla, bla, ...

Wer wäre bereit, auf das Urteil der nächsten Instanz zu wetten?
Autor: LwPersFw
« am: 07. September 2016, 18:41:13 »

Berlin, 02.09.2016, BMVg Presse- und Informationsstab.

Das Landgericht Koblenz hat am 2. September der Klage der Firma Heckler & Koch stattgegeben und damit entschieden, dass die seitens der Bundeswehr gegen den Waffenhersteller geltend gemachten Gewährleistungsansprüche keine ausreichende Rechtsgrundlage besitzen. Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr wird voraussichtlich in Berufung gehen.

Das Gericht hat sich in diesem Verfahren ausdrücklich nicht mit der Sachfrage auseinandergesetzt, ob das G36 ausreichend präzise trifft oder nicht.

Es hat sich allein mit der rechtlichen Frage auseinandergesetzt, ob die Bundeswehr nach mehr als 25 Jahren G36 theoretisch noch Gewährleistungsansprüche geltend machen könnte.

Konkret geht es um die letzten Beschaffungstranchen von etwa 4.000 Gewehren. Das Verteidigungsministerium beantwortet diese Rechtsfrage mit ja.

Das Gericht vertritt in der ersten Instanz eine andere Auffassung zu dieser Frage des Vertrags- und Gewährleistungsrechts.

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung wird daher gegen dieses Urteil in Berufung gehen, sollte das Gericht seine heutige Entscheidung auf dieselben wackeligen rechtlichen Argumente stützen, wie sie in der mündlichen Verhandlung Anfang Juni angeführt wurden, erklärte Jens Flosdorff, Sprecher des BMVg, in der Bundespressekonferenz.

Das Verteidigungsministerium werde daher die schriftliche Urteilsbegründung sorgfältig auswerten.

Ablösung des G36 vom Urteil unberührt

Von diesem Gerichtsverfahren klar zu trennen ist die Frage der Eignung des G36 für die Bundeswehr.
An der Grundsatzentscheidung, das G36 nach mehr als 20 Jahren durch eine neue Generation Sturmgewehr abzulösen, ändert sich durch dieses Urteil nichts.

Der Beschaffungsvorgang für die Ablösung des G36 läuft weiter planmäßig. Der Grund ist einfach: Das G36 kann – unabhängig vom bestehenden Vertrags- und Gewährleistungsrecht – nicht das Sturmgewehr der Bundeswehr bleiben, weil es die militärischen Anforderungen nicht erfüllt.

Gutachten belegen Präzisionsmängel

Umfangreiche Testreihen unter anderem durch unabhängige Experten wie das Ernst-Mach-Institut der Fraunhofer Gesellschaft haben zweifelsfrei belegt, dass das G36 in zwei Fällen erhebliche Präzisionsprobleme hat:

Bei Erwärmung durch schnelle Schussabgabe und
bei äußerer Erwärmung.
Heißt, wenn sich das Gewehr zum Beispiel durch Sonnenlicht von 15 auf 45 Grad erwärmt, sinkt die Ersttrefferwahrscheinlichkeit auf 7 Prozent.

Dies ist bei allen Vorteilen, die das G36 unbestritten bietet, auf Dauer kein verantwortbares Risiko für die Soldatinnen und Soldaten im Einsatz.

Verantwortung gegenüber Soldatinnen und Soldaten

Die Defizite des G36 zeigten sich sehr eindeutig in nachprüfbaren wissenschaftlichen Untersuchungen und können weder wegdiskutiert, noch ignoriert werden.

Die Tatsache, dass die meisten einsatzerfahrenen Soldatinnen und Soldaten einen guten und zuverlässigen Eindruck von ihrem Sturmgewehr haben, steht dazu nicht im Widerspruch. Die Frage, wie präzise man mit dem G36 gerade trifft und ob dies nun an der Waffe, dem Schützen oder sonstigen Rahmenbedingungen liegt, lässt sich in einer Gefechtssituation kaum objektiv beurteilen.

Durch die Ablösung des G36 nimmt das Ministerium seine Verantwortung wahr, den Soldatinnen und Soldaten im Einsatz ein Gewehr zur Verfügung zu stellen, dass die heutigen und zukünftigen Anforderungen bestmöglich erfüllt.
Autor: schlammtreiber
« am: 05. September 2016, 11:30:10 »

Ich muss an meinem wording arbeiten  ;D
Autor: Andi
« am: 05. September 2016, 11:16:23 »

Entschuldigung, aber das nennen wir bereits G38. :)
Autor: schlammtreiber
« am: 05. September 2016, 09:51:29 »

Und am Ende vom Lied bekommt die Bw eben ab ca. 2019 nicht mehr das G36, sondern das HK416 und alle sind happy  ;D
Autor: LwPersFw
« am: 02. September 2016, 22:00:24 »

Gute Erklärung zum Thema Berufung in Zivilsachen

http://www.immograf.net/seiten/artikel.php?p=7

Da wir weder die aktuelle Urteilsbegründung, noch die mögliche
Begründung einer mögl. Berufung durch das BMVg kennen...

...können alle nur ergebnisoffen spekulieren...  ;) ;D
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de