Autor: benba
« am: 05. April 2017, 23:44:10 »Eine Selbstfahrererklärung sollte man sich auf jeden Fall genau überlegen. Sofern betroffen, einfach mal den Rechtsberater fragen - dieser ist vermutlich selbst betroffen (auch wenn dieser hierfür nicht zuständig ist, aber Pausengespräche ergeben sich ja immer).