Ach Tasty
, ich weiß jetzt schon, dass ich eigentlich gar nicht auf diese Unqualifiziertheit reagieren sollte; ist wahrscheinlich jetzt schon verschwendete Zeit und Mühe und ich werde es bestimmt gleich bereuen.
Wer mich nur ein ganz klein wenig kennt, der weiß, dass Sozialneid nun wirklich nicht meine bestimmende Charaktereigenschaft ist. Kann jeder behaupten, das weiß ich. Bei mir stimmt's; das weiß ich auch. Ob es geglaubt wird? Ist mir letzten Endes auch egal!
Wer meinen Beitrag verständig ließt, sieht, dass ich unserem Fragesteller bestimmt nicht 30 Cent/ km missgönne, obwohl er zu Fuß zur Arbeit geht.
Aber ich habe schon Entlassungsverfahren erlebt, weil Soldaten einzeln Reisekosten abgerechnet haben, obwohl sie eine Fahrgemeinschaft gebildet hatten.
Die Bw stellt mittlerweile Günstigkeitsberechnungen an und wenn diese ergibt, dass eine Bahncard 100 eben weniger kostet als die Reisekosten über den Zeitraum der Dienstleistung, dann wird eben diese erstattet.
Hier könnte man dagegen Beiträge so verstehen, dass eine Bahncard beschafft und trotzdem Reisekosten einzeln abgerechnet werden. Sobald der Punkt der Vermögenschädigung des Dienstherrn erreicht ist, beginnt die von mir angemahnte Strafbarkeit.
Und im Steuerrecht ist es dort, wo Fahrtkosten geltend gemacht werden, obwohl es Erstattungen durch den Arbeitgeber gegeben hat, welche nicht gegengerechnet oder angegeben wurden.
Und nun soll es das für mich gewesen sein. Macht daraus, was ihr wollt. Ich tanze derweil einen Feigstanz weil ich wieder irgendeinem Kind die Bonbons abgeluckst und einem Beamten sein Trennungsgeld geneidet habe.