Autor: anon
« am: 15. März 2024, 16:44:31 »Danke für die Aufklärung! Dann sind meine Einwände obsolet.
Damit ich dennoch was konstruktives für den TE beitrage, hier mal die Erklärung, warum das so ist, wie es ist:
Die Bundeswehr basiert fundamental auf gegenseitiges Vertrauen. Das gilt sowohl im Regeldienst, aber besonders im Einsatz. So muss jeder Soldat der Kompanie der Wache vertrauen können, dass die ihren Job gut macht, um selbst ohne Angst und gezogene Waffe im Camp rumlaufen zu können.
Das Verhalten der Wache ist so ein Vertrauensbruch. Deine Kameraden können sich nicht mehr darauf verlassen, dass wenn du Wache machst, es läuft. Dabei sehe ich gar nicht mal als Problem, dass du deine Jacke geholt hast weil du gefroren hast und zufällig der Bus kam. Das Problem war vermutlich eher, dass du beim Holen der Jacke gewusst hast, dass dein Wachbereich völlig unbeaufsichtigt ist. Dir war der Wachauftrag dabei egal. Ein einfaches "Ey hör mal 2 Minuten auf zu zocken und guck du mal während ich meine Jacke hole, dann übernehme wieder ich" an deinen MG Schützen hätte die Situation vermutlich massiv entschärft.
Die VP ist nicht Anwalt des Beschuldigten. Die VP ist viel eher dafür da, ein "Gleichgewicht" herzustellen. Wirst das bei dir ähnlich geahndet wie bei vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit? Sie weiß aber auch: Wie ist die Stimmung in der Truppe? Nehmen die Kameraden es dir übel und ist das Vertrauen zerrüttelt oder nicht? Das fließt natürlich in die Bemessung der Strafe ein.
Aber bei einer Repatriierung geht es nicht darum, dich zu bestrafen. Es geht dabei darum, dass du im Einsatz untragbar geworden bist, der Auftrag somit gefährdet ist und nur die Ablöse aus Sicht des DV dazu führen kann, dass die Soldaten für die restliche Zeit der Wachmannschaft vertrauen. Das Gegenstück im Inland als Vergleich da die "Versetzung". Wen sich im Regelbetrieb zwei Soldaten so in die Haare kriegen, dass das Dienstklima sehr leidet wird ja auch manchmal einer "Zwangsversetzt". Das ist keine Disziplinarmaßnahme und weder eine Repatriierung noch eine solche Versetzung sind brauchen überhaupt ein Dienstvergehen.
Damit ich dennoch was konstruktives für den TE beitrage, hier mal die Erklärung, warum das so ist, wie es ist:
Die Bundeswehr basiert fundamental auf gegenseitiges Vertrauen. Das gilt sowohl im Regeldienst, aber besonders im Einsatz. So muss jeder Soldat der Kompanie der Wache vertrauen können, dass die ihren Job gut macht, um selbst ohne Angst und gezogene Waffe im Camp rumlaufen zu können.
Das Verhalten der Wache ist so ein Vertrauensbruch. Deine Kameraden können sich nicht mehr darauf verlassen, dass wenn du Wache machst, es läuft. Dabei sehe ich gar nicht mal als Problem, dass du deine Jacke geholt hast weil du gefroren hast und zufällig der Bus kam. Das Problem war vermutlich eher, dass du beim Holen der Jacke gewusst hast, dass dein Wachbereich völlig unbeaufsichtigt ist. Dir war der Wachauftrag dabei egal. Ein einfaches "Ey hör mal 2 Minuten auf zu zocken und guck du mal während ich meine Jacke hole, dann übernehme wieder ich" an deinen MG Schützen hätte die Situation vermutlich massiv entschärft.
Die VP ist nicht Anwalt des Beschuldigten. Die VP ist viel eher dafür da, ein "Gleichgewicht" herzustellen. Wirst das bei dir ähnlich geahndet wie bei vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit? Sie weiß aber auch: Wie ist die Stimmung in der Truppe? Nehmen die Kameraden es dir übel und ist das Vertrauen zerrüttelt oder nicht? Das fließt natürlich in die Bemessung der Strafe ein.
Aber bei einer Repatriierung geht es nicht darum, dich zu bestrafen. Es geht dabei darum, dass du im Einsatz untragbar geworden bist, der Auftrag somit gefährdet ist und nur die Ablöse aus Sicht des DV dazu führen kann, dass die Soldaten für die restliche Zeit der Wachmannschaft vertrauen. Das Gegenstück im Inland als Vergleich da die "Versetzung". Wen sich im Regelbetrieb zwei Soldaten so in die Haare kriegen, dass das Dienstklima sehr leidet wird ja auch manchmal einer "Zwangsversetzt". Das ist keine Disziplinarmaßnahme und weder eine Repatriierung noch eine solche Versetzung sind brauchen überhaupt ein Dienstvergehen.