Autor: Ralf
« am: 02. April 2024, 11:56:36 »Zitat
Verstehe. Habe mich im SLV nochmal etwas durchgelesen, gerade §18(2) und §19(1) 2a (bei meinem Fall) würde das ja bedeuten, dass mein Uffz-Lehrgang sowie auch mein Feldwebellehrgang anerkannt 'müssten', da ich die Prüfungen ja bestanden habe.Es wird nicht "der Lehrgang" anerkannt, sondern nur der Anteil der Lfb-Prüfung. Das ist ein Unterschied, weil auf den gesamten Lehrgängen viel mehr vermittelt wird, als der Anteil der Lfb-Prüfung.