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Zusammenfassung

Autor: Zerosnipe
« am: 18. Juni 2006, 15:58:17 »

Och Kobold, stell dich doch nicht so an!^^  ;D ;)
Autor: evangelion
« am: 18. Juni 2006, 12:39:22 »

Tokio Hotel?
Wird mal wieder Zeit fuer einen Djihad ;D
(Aber diesmal sind wir mit auf der 'boesen' Seite. hrhr ;) )
Autor: Zerosnipe
« am: 15. Juni 2006, 20:27:20 »

Boah ey, auf unserer Schule laufen ständig welche mit diesen XXXXXXX TH T-shirts rum.

edit Kobold: na, wir wollen doch mal die Contenance wahren, oder?
Autor: Metatron79
« am: 01. Juni 2006, 09:47:15 »

widerliche tokio-hotel-fans. ich könnte mich erbrechen.
Mir ist in Dresden doch tatsächlich so ein ... Geschöpf  ??? entgegengekommen. Wenn ich vorher was gegessen hätte, ich hätte mich spontan übergeben.  >:( Die gleiche bekloppte Haartolle die dieser Bill hat...  Unglaublich. Wie kann man feiwillig, bei Tag und in der Öffentlichkeit so rumlaufen!?  ??? Ich versteh es nicht...

und heute gibs allgemeine schirts.
zb. DAGEGEN.
Ja, weil es einfach zu viel Mist gibt, da käme man mit dem drucken von speziellen Shirts einfach nicht nach. Die DSDS usw "Stars" schießen doch wie Unkraut aus dem Boden.  ;D

M
Autor: wolverine
« am: 01. Juni 2006, 09:16:55 »

Das Bundesverfassungsgericht hat hier besseren Geschmack bewiesen: Eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung muss dem Zweck der politischen Meinungsbildung dienen. Reine Musik- und Tanzveranstaltungen unterfallen nicht dem Schutzbereich des Art. 8 GG (BVerfG DVBl 2002, 256).
Hintergrund dieser Entscheidung waren jedoch die Entsorgungskosten der Hinterlassenschaften nach der "Love-Parade" oder ihrem Gegenstück (auch dazu gab es eine Entscheidung!). Die Besucher einer geschützten Versammlung müssen also wegen des Mottos kommen und nicht allein wegen Motte! ;)

Aber jetzt wird es schlimm: Damit ist ein Konzert dieser Wesen von der Kunstfreiheit des Art. 5 GG geschützt. :o
Autor: schlammtreiber
« am: 31. Mai 2006, 15:00:25 »

Ist es jetzt Sarkasmus, Zynismus oder Ironie, wenn man ein Konzert von Tokio Hotel als gemäß Grundgesetz schützenswerte Versammlung ansieht? ??? Egal ...

Speziell bei TH habe ich da auch meine Zweifel, aber generell sollte man auch Konzerte als Frucht der Versammlungsfreiheit betrachten. Immerhin sind in vielen Ländern Konzerte "aufmüpfiger" Bands verboten, da diese oft als subtile Plattform für politischen Protest im Rahmen künstlerischer Freiheit gefürchtet werden.
Autor: Timid
« am: 31. Mai 2006, 14:03:33 »

kannste nicht untersagen.
das mit der versemmelungsfreiheit steht im grundgesetz. deswegen muss leipzig sich ja jedes jahr zum 1.mai mit hundertschaften von Polizisten eindecken.....weil hier sonst bambule ist. und da gibs auch zig verletzte....sachbeschädigung ect.

Ist es jetzt Sarkasmus, Zynismus oder Ironie, wenn man ein Konzert von Tokio Hotel als gemäß Grundgesetz schützenswerte Versammlung ansieht? ??? Egal ...

Wie auch immer: Ein Konzert ist keine Versammlung, sondern ein Konzert. Also eine rein kommerzielle Veranstaltung, die an irgendeinem Ort (Konzerthalle/-platz, Stadion o.ä.) stattfindet.
Dort gibt es zum einen Hausregeln, die bestimmte Sachen verbieten (Mitnahme von Getränken, Aufnahmegeräten etc. - nicht selten ist über Umwege oder direkt die zuständige Gemeinde/Stadt der Hausherr!), zum anderen gilt auch dort das Jugendschutzgesetz. Zum dritten gibt es Auflagen und Vorschriften etwa seitens der Feuerwehr, die die Konzertveranstalter einzuhalten haben (z.B. was Absperrungen, sanitäre Anlagen bei Open-Air-Veranstaltungen, Ordner und medizinisches Personal angeht). Z.B. wird darin vorgeschrieben, dass bei x Besuchern y Leute von Feuerwehr oder Rotem Kreuz o.ä. vor Ort sein müssen.

Mit diesen drei Mitteln könnte man solche Veranstaltungen entweder verbieten ("bei den bisherigen Vorfällen ist es wahrscheinlich, dass soundsoviele Personen behandelt werden müssten, was das örtliche medizinische Personal nicht zu leisten im Stande ist, also kann diese Veranstaltung nicht stattfinden"), oder mit derartigen Auflagen versehen, dass es nicht zu solchen Massenausfällen kommt ("Kinder unter x Jahren nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten, maximal soundsoviel Besucher").


Die Plätze, an denen sich die Fans dann schon teilweise mehr als 24 Stunden vor Konzertbeginn tummeln, haben i.A. auch einen Besitzer, der damit Hausrecht hat und so einen Auflauf untersagen/durch die Polizei verhindern lassen kann. Notfalls auch so, dass die Fans die Nacht wo anders (Turnhalle o.ä.) unentgeldlich verbringen können, so dass sie am nächsten Tag wenigstens ausgeruht und nicht zu sehr durchgefroren sind.

(Unentgeldlich für die Fans - die Konzertveranstalter hingegen könnte man für solche Maßnahmen zur Kasse bitten ;) )


Der Zusammenhang zwischen einem Konzert von Tokio Hotel und Demonstrationen, die regelmäßig von Chaoten für Randale missbraucht werden, erschließt sich mir allerdings nicht ...
Autor: Gräfin
« am: 30. Mai 2006, 20:33:17 »

hiermit entschuldige ich mich öffentlich für meine verbale entgleisung in bezug auf unseren freund und helfer.
sorry jungs...ihr macht auch nur euren job.
Autor: schlammtreiber
« am: 30. Mai 2006, 09:10:34 »

Nun ja, unsere Politiker nehmen sich ja auch ihre grundgesetzlich verbriefte Freiheit, eine Reform nach der anderen zu versemmeln.  ;D
Autor: T5-Breft
« am: 29. Mai 2006, 21:34:28 »

versemmelungsfreiheit

*rofl* VERSEMMLUNGSFREIHEIT, das ist gut, derbstens gut. ;D ;D ;D
Autor: Gräfin
« am: 29. Mai 2006, 16:28:24 »

kannste nicht untersagen.
das mit der versemmelungsfreiheit steht im grundgesetz. deswegen muss leipzig sich ja jedes jahr zum 1.mai mit hundertschaften von Polizisten eindecken.....weil hier sonst bambule ist. und da gibs auch zig verletzte....sachbeschädigung ect.



Autor: Timid
« am: 29. Mai 2006, 11:28:07 »

Okay, Versammlungsfreiheit passt zumindest auf das Gedränge vor den Konzert-Orten.

Aber muss eine solche Veranstaltung nicht offiziell abgesegnet werden? Bzw. kann man sowas aus sicherheitstechnischen Gründen nicht untersagen?
Denn offensichtlich reichen ja auch die getroffenen Maßnahmen nicht wirklich aus, um dafür zu sorgen, dass die Fans das Konzert durchstehen. Und wenn dem so ist, sollte man bei den zuständigen Stellen vielleicht wirklich über ein Verbot solcher Veranstaltungen nachdenken ...

Klar, auch bei anderen Konzerten gibt es solche Ausfälle. Aber die Zahlen bei Tokio Hotel sind doch trotz allem enorm, und vor allem betrifft es dort auch eine viel jüngere Zielgruppe als bei anderen Bands.
Autor: Kobold
« am: 29. Mai 2006, 11:20:28 »

Zunächst mal derhier:

Zitat
Artikel 8 - Versammlungsfreiheit
(1)      
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Dann aber weiter:

Zitat
(2)
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber etwas tut  ;D
Autor: Timid
« am: 29. Mai 2006, 11:16:21 »

Okay, schreib ich auch mal was zu dem Thema ...

Dieses Wochenende gab es 2 Konzerte von TH bei uns in der Gegend (Bonn, um genau zu sein). Eines am Samstag, eines dementsprechend am Sonntag.
Und, kaum zu glauben: Am Freitag, gute 24 Stunden vor dem ersten Konzert, waren bereits die ersten Fan-Hundertschaften vor Ort und haben sich seelisch und moralisch auf das Konzert und einen möglichst guten Stehplatz vorbereitet ... Unterstützung erhielten sie dabei von Jugendamt und Rotem Kreuz (oder war das ein anderer Verein? ???), die sie mit Verpflegung etc. versorgt haben.
Zum Konzert waren dann wohl bis zu 150 Hilfskräfte (Sanitäter etc.) vor Ort, um die umkippenden Mädchen zu versorgen.

(Bevor jemand fragt: Nein, ich war nicht da, das ist nur die Zusammenfassung der Radio-Berichte und -Nachrichten der drei Tage ;) )


Da drängt sich mir irgendwie die Frage auf, weshalb die Behörden solche Veranstaltungen noch genehmigen, wenn jedes Mal mit hunderten Ausfällen/Verletzten gerechnet werden muss? ???
Autor: Gräfin
« am: 28. Mai 2006, 22:41:09 »

natürlich. das ding war kult.
es gab doch zu jeder band ein anti-shirt.
und heute gibs allgemeine schirts.
zb. DAGEGEN.
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