Autor: Wolle_84DE
« am: 15. Juni 2022, 14:34:36 »Anmerkung:
Die Frage kann ich nicht beantworten - aber wozu benötigt man die Antwort?
Einen Rentenauszug gibt es ja auch "nur" jährlich - und dann kontrolliert man, ob es stimmt, da macht die Zahlungsweise KEINEN Unterschied in der Information.
Auch die Sozialversicherungsmeldung eines "normalen" Arbeitgebers erfolgt einmal im Jahr ...
Eine AUSWIRKUNG hätte es erst mit Rentenbeginn - und auch da gibt es keinen Unterschied.
Ja natürlich ist es nicht wichtig. Ich war nur wegen der Beispielrechnung (monatlich) irritiert - daher meine Nachfrage.
M.M.n. werden die Rentenbeiträge durch die Bundeswehr erst im Folgejahr an die Rentenkasse nachgezahlt.