Im Einzelnen:
- Kann ich die Entbindung der Schweigepflicht verweigern und würde das Sinn ergeben?
Ja, kann man verweigern - allerdings kann nur sprechenden Menschen geholfen werden - und der richtige DP kann nur in Kenntnis aller Umstände gefunden werden.
- Wenn ich zustimme und alles offen lege, habe ich dann ein Du-Verfahren zu befürchten?
Nein - allerdings steht hier sowieso ggf. ein DU Verfahren im Raum.
- Schützt mich der Antrag auf GdB in irgendeiner Weise erstmal?
Nein - Im Gegenteil.
- Habe ich bei einem bewilligten GdB von 30 oder 50 Kündigungsschutz?
Nein - Du bist Soldat, Du hat NIEMALS Kündigungsschutz.
- Macht es Sinn das BAPersBw über den GdB- Antrag zu informieren?
Ja, nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.
- Bin ziemlich fertig aktuell und weiß nicht wie es weiter gehen soll. Ich hoffe Ihr habt ein paar gute Ratschläge für mich. Ich bin auch nicht mehr der jüngste. (49)
Gehe zum Sozialdienst und lasse Dich umfassend beraten.
Wenn die Erkrankung inzwischen so fortgeschritten bzw. verfestigt ist, dass eine Heilung eher unwahrscheinlich ist (darauf deutet ja der Antrag hin), GdB 50 ist SCHWERbehinderung - dann stehen doch wohl erhebliche Verwendungseinschränkungen bis hin zu DU im Raume.
Gute Besserung.