Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 18. April 2024, 03:20:12
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 27. Januar 2023, 22:13:48 »

Rückfälle sind übrigens kein Zeichen dass die Therapie komplett gescheitert wäre. Wichtig ist dass man sich danach fängt und ob man danach wieder abstinent sein kann. Ggf. braucht es noch eine weitere Therapie.
Autor: LwPersFw
« am: 20. Januar 2023, 21:55:33 »

Lesen Sie auch hier einmal

Zentralverfügung B2-2630/0-0-1 "Umgang mit Abhängigkeitserkrankungen in der Bundeswehr"

Wichtig ist das Sie hier anknüpfen

Zitat
Wegen der Alkoholsucht und der Depression war ich erfolgreich in stationärer Behandlung

Wenn Ihnen dies gelingt, wäre es ja sinnvoll den Dienstposten zu besetzen und positiv nach vorn zu sehen...

Wenn nicht schon bekannt, auch hier finden Sie Unterstützung:

https://www.suchtselbsthilfe-bundeswehr.de/

und

Die Zentrale Ansprechstelle für Suchtprävention der Bundeswehr richtet sich an alle Angehörigen der Bundeswehr und deren Familien. So können wir Betroffenen und Angehörigen gleichermaßen helfen, Hilfe zu finden.

Zentrum Innere Führng - Zentrale Ansprechstelle für Suchtprävention der Bundeswehr
Von-Witzleben-Straße 17
56076 Koblenz
Telefon +49 261 579420 5530
Telefon +49 261 579420 5531

Autor: F_K
« am: 20. Januar 2023, 17:33:26 »

Im Einzelnen:

Zitat
- Kann ich die Entbindung der Schweigepflicht verweigern und würde das Sinn ergeben?

Ja, kann man verweigern - allerdings kann nur sprechenden Menschen geholfen werden - und der richtige DP kann nur in Kenntnis aller Umstände gefunden werden.

Zitat
- Wenn ich zustimme und alles offen lege, habe ich dann ein Du-Verfahren zu befürchten?

Nein - allerdings steht hier sowieso ggf. ein DU Verfahren im Raum.

Zitat
- Schützt mich der Antrag auf GdB in irgendeiner Weise erstmal?

Nein - Im Gegenteil.

Zitat
- Habe ich bei einem bewilligten GdB von 30 oder 50 Kündigungsschutz?

Nein - Du bist Soldat, Du hat NIEMALS Kündigungsschutz.

Zitat
- Macht es Sinn das BAPersBw über den GdB- Antrag zu informieren?

Ja, nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.

Zitat
- Bin ziemlich fertig aktuell und weiß nicht wie es weiter gehen soll. Ich hoffe Ihr habt ein paar gute Ratschläge für mich. Ich bin auch nicht mehr der jüngste. (49)

Gehe zum Sozialdienst und lasse Dich umfassend beraten.

Wenn die Erkrankung inzwischen so fortgeschritten bzw. verfestigt ist, dass eine Heilung eher unwahrscheinlich ist (darauf deutet ja der Antrag hin), GdB 50 ist SCHWERbehinderung - dann stehen doch wohl erhebliche Verwendungseinschränkungen bis hin zu DU im Raume.

Gute Besserung.
Autor: HansPeter63
« am: 20. Januar 2023, 16:45:16 »

Sorry, aber das ist keine Antwort die mich weiter bringt oder meine Fragen beantwortet!
Autor: F_K
« am: 20. Januar 2023, 15:43:10 »

Ich sach mal so - wenn die Heilungschancen als SO schlecht angesehen werden, dass es GdS tatsächlich vorliegt und derzeit kein Dienst geleistet wird - dann liegt ein DU Verfahren sachlich nahe.

Wieso Kündigungsschutz? Du bist kein Arbeitnehmer.

Gute Besserung.
Autor: HansPeter63
« am: 20. Januar 2023, 15:39:16 »

Ich bin SAZ. DZE wäre 2034. Ja, der neue Dienstposten würde mir sehr gefallen.
Autor: LwPersFw
« am: 20. Januar 2023, 12:08:07 »

Sind Sie SaZ oder BS ?

Würde der avisierte Dienstposten für Sie in Frage kommen ?

Autor: HansPeter63
« am: 20. Januar 2023, 07:18:56 »

Sehr geehrtes Forum,

Ich befinde mich in folgender Situation:

Ich bin Portepist mit einer 6er ATN. Seit 2016 in der Bundeswehr. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich meine ursprüngliche Verwendung nicht mehr ausüben. Bei mir wurde eine Alkoholsucht, eine mittlere Depression und ein Tinitus diagnostiziert. Wegen der Alkoholsucht und der Depression war ich erfolgreich in stationärer Behandlung. Ich bin seit gut einem Jahr ohne Dienstposten und im Moment im Stab geparkt. Das BAPersBw hat sich vor kurzem gemeldet und evtl. einen neuen Dienstposten für mich. Gleichzeitig will das BAPersBw eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht von mir.
Außerdem habe ich einen Antrag auf GdB gestellt. Dieser Antrag läuft noch, ich warte täglich auf einen Bescheid.
Leider hatte ich ein paar Rückfälle mit Alkohol Konsum. Das ist auch dokumentiert bei meinem Truppenarzt.

Ich habe folgende Fragen:

- Kann ich die Entbindung der Schweigepflicht verweigern und würde das Sinn ergeben?
- Wenn ich zustimme und alles offen lege, habe ich dann ein Du-Verfahren zu befürchten?
- Schützt mich der Antrag auf GdB in irgendeiner Weise erstmal?
- Habe ich bei einem bewilligten GdB von 30 oder 50 Kündigungsschutz?
- Macht es Sinn das BAPersBw über den GdB- Antrag zu informieren?
- Bin ziemlich fertig aktuell und weiß nicht wie es weiter gehen soll. Ich hoffe Ihr habt ein paar gute Ratschläge für mich. Ich bin auch nicht mehr der jüngste. (49)

Ich bedanke mich jetzt schon mal für Eure Antworten und hoffe auf baldiges Feedback, weil ich unter Zeitdruck stehe.

MkG

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de