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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: Heute um 09:39:56 
Begonnen von FeuerAus - Letzter Beitrag von KlausP
Informieren? Beim Karriereberater vielleicht?

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 am: Heute um 09:39:04 
Begonnen von AirStrike - Letzter Beitrag von KlausP
Zitat
… Weil das Arbeitsamt will doch nun bestimmt auch Unterlagen von mir über meine Bundeswehrzeit haben . …

Da ist zum Einen Ihre Dienstzeitfestsetzung auf 6 Monate und zum Anderen die Wehrdienstzeitbescheinigung, die man Ihnen in der Einheit ausgehändigt hat (hoffentlich!). Eine Ausfertigung dieser Bescheinigung ist ausdrücklich zur Vorlage beim Arneitsamt bestimmt, einfach mal in den Verteiler schauen, welche das ist.

 3 
 am: Heute um 09:31:27 
Begonnen von CookieCrisp - Letzter Beitrag von Beuteberliner
Vor JEDER Impfung hat sich der Truppenarzt/Impfarzt über den aktuellen Gesundheitszustand eines Soldaten zu vergewissern. Dazu füllt der Soldat einen entsprechenden Aufklärungsbogen aus, in dem er dann wahrheitsgemäß die für die Impfung relevanten Fragen beantwortet. Das muss ein Arzt prüfen und ggf. mit dem Patienten verifizieren, bevor die Impfentscheidung getroffen wird. Dass die Aufklärung stattgefunden hat, unterschreibt der Soldat. Der Zusatz auf Bundeswehraufklärungsbögen mit der Duldungspflicht wurde ja schon angesprochen.

Ja, @ F_K, Sie haben hier völligen Blödsinn geschrieben, der ganze "Aufklärungskram" ist auch bei der Bundeswehr essentieller Bestandteil der Dokumentation von Impfungen. Denn auch hier gilt: KEINE Impfung ohne dokumentierte Aufklärung mit Unterschrift des Soldaten und des Arztes!

 4 
 am: Heute um 09:24:47 
Begonnen von CookieCrisp - Letzter Beitrag von LwPersFw
@F_K:
Zitat
Der ganze "Aufklärungskram" entfällt bei duldungspflichtigen Impfungen

Kann ich bei besten Willen mir nicht vorstellen, gerade wenn bei Kontraindikation eine Impfung entgegensteht.

So ist es.
Denn es ist möglich, dass sich seit der letzten Impfung am Gesundheitszustand etwas geändert hat.
Sollte dies eine Kontraindikation für eine duldungspflichtige Impfung sein, darf der Arzt diese nicht durchführen.
Dies geht so weit, dass Soldat/in auf ein persönliches Aufklärungsgespräch mit dem zuständigen Arzt bestehen kann.

"§ 17a SG Gesunderhaltungspflicht und Patientenrechte

(5) Die Rechte des Patienten nach § 630c Absatz 2 und 4 sowie den §§ 630d und 630e des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten für Soldaten entsprechend..."

§ 630e BGB Aufklärungspflichten


Und auch bei einer duldungspflichtigen Impfung gibt es keinen sachlichen Grund, der dem Dienstherrn das Recht gäbe, darauf zu verzichten.
Wenn der Soldat die Impfung duldet, hat er trotzdem ein Recht auf Aufklärung.


Aber F_K weiß es ja wieder besser als der Gesetzgeber...  ::)


 5 
 am: Heute um 09:23:18 
Begonnen von AirStrike - Letzter Beitrag von AirStrike
Hallo Kameraden ,

ich brauche da mal eure Hilfe .

Vor fast 6 Monaten habe ich meine Grundausbildung angetreten , hatte die Feldwebellaufbahn eingeschlagen und für 15 Jahre unterschrieben , wurde auf Grund meiner zivilen Ausbildung als Stabsunteroffizier eingestellt und während der 6 Monate als Zeitsoldat mit diesem Rang vereidigt.

Leider konnte meine Sicherheitsüberprüfung erst in der letzten Woche des 6 Monats vom MAD positiv beendet werden.
Man sagte mir aber ,dass die offizielle Freigabe zeitlich nicht zu schaffen sei , da dort nur eine Entscheider sitzen würde und dieser mit Akten überflutet würde .

Also war für mich am letzten Tag ,des 6 Monats ,Schluss bei der Bundeswehr .
Mein Ausbildungsbegleiter hatte aber rechtzeitig das Entlassungsverfahren eingeleitet weil nicht abzusehen war ob die Prüfung positiv ausgehen würde .

Mir wurde dann vom Spieß 4 Tage vor dem ende des 6 Monats gesagt das für mich am letzten Tag des Monats Schluss ist.

Allerdings habe ich das nicht schriftlich bis zum Monatsende bekommen , mir wurden keinerlei Unterlagen über meine Beendigung ausgehändigt  .

Nur meine Sachen abgegeben und den Laufzettel abgearbeitet und Tschüs.

Ist das so richtig ?

Weil das Arbeitsamt will doch nun bestimmt auch Unterlagen von mir über meine Bundeswehrzeit haben .

Grüße an alle und Danke schon mal im Voraus               
   
 

 6 
 am: Heute um 08:28:54 
Begonnen von FeuerAus - Letzter Beitrag von FeuerAus
Ja, es gibt Quoten für ROA IW OffzTrD SanDst.

Okay, das hört sich ja schonmal positiv an. Danke.

Weißt du wo wo man sich über die Tätigkeit für Personal, welches kein Rettungs-/ Notfallsanitäter (bzw. die spezifische BW-internen Ausbildungen) oder Arzt in im Sanitätsdienst ist informieren kann?

Trotz ausgiebiger Recherche finde ich immer nur Infos mit medizinischem Bezug.

 7 
 am: Heute um 06:58:58 
Begonnen von CookieCrisp - Letzter Beitrag von DomBod
Die Aufklärung entfällt ja per se nicht. Da gibt es mehrere Punkte die man unterschreiben muss/soll. Lediglich ein Absatz wo man dem „zustimmen“ soll kann man sich sparen da wie schon geschrieben dass bei duldungspflichtigen Impfungen entfällt.

 8 
 am: Heute um 05:18:26 
Begonnen von FeuerAus - Letzter Beitrag von Ralf
Ja, es gibt Quoten für ROA IW OffzTrD SanDst.

 9 
 am: Heute um 03:04:41 
Begonnen von CookieCrisp - Letzter Beitrag von MikeEchoGolf
@F_K:
Zitat
Der ganze "Aufklärungskram" entfällt bei duldungspflichtigen Impfungen

Kann ich bei besten Willen mir nicht vorstellen, gerade wenn bei Kontraindikation eine Impfung entgegensteht.

 10 
 am: Heute um 00:09:49 
Begonnen von CookieCrisp - Letzter Beitrag von F_K
@ LwPersFw:

Unabhängig davon - der ZSanDst folgt oft den "zivilen Vorgaben"- die eben "anders" sind.

Der ganze "Aufklärungskram" entfällt bei duldungspflichtigen Impfungen - dies ist im ZSanDst so noch nicht "angekommen".


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