Also der Sinn ist der:
Bei Aktiven eine Verschlechterung des Zustandes durch Dienstobliegenheiten zu verursachen, die den Bund regresspflichtig machen (WDB, Rente etc.) und zu einem längeren Ausfall durch Krankheit zu führen.
Bei Reservisten ist es dieselbe Argumentation und die sollte, auch wenn das eigene Wohlergehen im Rahmen der "wieso halten sich alle nur an doofe Regeln und bei mir MUSS eine Ausnahme gemacht werden, denn bei mir gibt es keine Komplikationen" Mentalität, hinten an steht, doch Berückstichtigung finden.
Niemandem ist geholfen, wenn die Narbe platzt, sich eine Hernie bildet oder eine anschließende Sepsis zu Multiorganversagen führt. Und ich möchte nun kein "ach, das sind soooo seltene Komplikationen"-Geseiere hören, die sehe ich nämlich täglich in sehr großer Zahl.
Einen Lehrgang zu buchen, der außerhalb der Rückstellungszeit liegt, ist möglich. Ich würde die Verfügbarkeitsuntersuchung beim KarrC absagen und 4 Wochen vor dem Lehrgang beantragen. Damit ist man auf der sicheren Seite, denn sonst müssen Sie am Ende der Rückstellungszeit wieder dort antanzen