Autor: KlausP
« am: 17. September 2018, 18:39:50 »Zitat aus dem "Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr"
Zitat
... 50 Mir ist bekannt, dass zur Eignungsfeststellung gemäß §§ 3, 37, 58d SG i.V.m. der hierzu erlassenen ZDv A-1420/1 (Feststellung der körperlichen Eignung vor Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin, eines Berufssoldaten, einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit) i.V.m. ZDv 46/1 meine Dienstfähigkeit festgestellt werden muss. Dies erfolgt im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung, bei der eine Signierziffer vergeben wird.
Bei Ablehnung dieser Untersuchung kann eine Eignung nicht festgestellt werden. Damit muss bei Ablehnung der Durchführung der
ärztlichen Untersuchung das Eignungsfeststellungsverfahren insgesamt abgebrochen werden. ...