Autor: Deepflight
« am: 14. August 2018, 13:14:07 »Sehr schön zusammengefasst vom LwPersFw bzgl. der Auszahlung von Mehrarbeit.
Die Frage ist erstmal für mich, ob der Sdt. überhaupt "Mehrarbeit" hat oder ob nur sein Stundenkonto positiv ist
und er deswegen denkt, es sei Mehrarbeit.
Aus eigenem Erleben kennen nämlich viele Sdt. (auch Altgediente) den Unterschied zwischen "Mehrarbeit" und "Zeitausgleich"
nicht oder nur unzureichend.
Wenn ich jemanden habe der Entlassen werden soll schicke ich Ihn am Tag T-x zum Auskleiden und wenn der dann
noch Stunden als Zeitausgleich hat soll der die Abbummeln sodass dann am magischen Tag T (wo er ausscheidet) kein Plus mehr auf seinem Zeitkonto
steht und gut ist.
Wenn da wirklich echte Mehrarbeit unter den von LwPersFw u.A. genannten Voraussetzungen steht hat aus meiner Sicht da jemand geschlafen.
Denn so eine Entlassung wird durch irgendjemanden Beantragt und das sollten die Vorgesetzten wissen, ob einer Ihre Sdt. zur Entlassung beantragt wurde.
Wenn ich so jemanden in meiner Einheit habe sehe ich zu das der seine Zeiten abbaut bevor er geht, dann habe ich das Problem nämlich nicht.
Auch wenn die §55 Abs 4 SG-Sachen fix gehen in der Bearbeitung...
Die Frage ist erstmal für mich, ob der Sdt. überhaupt "Mehrarbeit" hat oder ob nur sein Stundenkonto positiv ist
und er deswegen denkt, es sei Mehrarbeit.
Aus eigenem Erleben kennen nämlich viele Sdt. (auch Altgediente) den Unterschied zwischen "Mehrarbeit" und "Zeitausgleich"
nicht oder nur unzureichend.
Wenn ich jemanden habe der Entlassen werden soll schicke ich Ihn am Tag T-x zum Auskleiden und wenn der dann
noch Stunden als Zeitausgleich hat soll der die Abbummeln sodass dann am magischen Tag T (wo er ausscheidet) kein Plus mehr auf seinem Zeitkonto
steht und gut ist.
Wenn da wirklich echte Mehrarbeit unter den von LwPersFw u.A. genannten Voraussetzungen steht hat aus meiner Sicht da jemand geschlafen.
Denn so eine Entlassung wird durch irgendjemanden Beantragt und das sollten die Vorgesetzten wissen, ob einer Ihre Sdt. zur Entlassung beantragt wurde.
Wenn ich so jemanden in meiner Einheit habe sehe ich zu das der seine Zeiten abbaut bevor er geht, dann habe ich das Problem nämlich nicht.
Auch wenn die §55 Abs 4 SG-Sachen fix gehen in der Bearbeitung...