Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. April 2024, 13:25:59
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: .Araniel.
« am: 17. September 2015, 15:35:42 »

Okay, das hat sich geklärt, ich bedanke mich  :)
Autor: KlausP
« am: 16. September 2015, 18:36:08 »

Nein, es kann nicht 1:1 übernommen werden, eben weil Sie kein SaZ sind. Das müssen Sie aber der Krankenkasse klarmachen. Mit Ihren Einstellungsunterlagen haben Sie ja die entsprechenden Vordrucke zur Vorlage bei der KK bekommen und hoffentlich auch abgeschickt. Dann müssen die bei der KK das eben nochmal genau lesen. Legen Sie gegen den Schriebs von der Kasse unbedingt Widerspruch ein.
Autor: .Araniel.
« am: 16. September 2015, 18:32:18 »

Habe ich, deswegen sage ich ja, dass ich da sehr widersprüchliche Aussagen gelesen habe =/
Autor: ulli76
« am: 16. September 2015, 18:28:28 »

Nutz mal die Suchfunktion hier, ansonsten haben die wahrscheinlich SaZ und FWDL verwechselt. Zivilisten kennen den Unterschied nicht unbedingt.
Autor: .Araniel.
« am: 16. September 2015, 18:24:56 »

Guten Abend Kameraden,

ich hätte da mal eine Frage zur Pflegeversicherung bei FWDL.
Gelesen habe ich nun widersprüchliche Aussagen dazu, ob ich diese als FWDLer tatsächlich brauchte.
Auf jeden Fall wurde diese von der Krankenkasse fortgeführt und heute kam ein Brief, in dem geschrieben steht:
"Beachten Sie bitte: Ihre Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung müssen Sie unabhängig von der TK-Krankenversicherung fortsetzen. Übrigens: Die Pflegeversicherung kostet Sie nur die Hälfte, weil Ihr Dienstherr die andere Hälfte bereits absichert."

Da aber in dem Brief von mir als "Zeitsoldatin" gesprochen wird, würde ich gern wissen, ob das auch 1 zu 1 übernommen werden kann, wenn ich nur einen FWD abgeleistet habe.
Ich kann mir gerade nicht wirklich vorstellen, dass da irgendwas gezahlt wurde.

LG und Danke im voraus
Rini
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de