Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 27. April 2024, 20:58:54
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 26. April 2018, 19:26:16 »

So einfach ist das nicht, nur weil da ein "Z" steht, ist man trotzdem Soldat und fällt unter die entsprechenden Regelungen. Bspw. machen sogar auch freigestellte SanOffz ihre IGF-Leistungen.
Autor: christoph1972
« am: 24. April 2018, 22:33:56 »

ZAW = Z ivile Aus- und Weiterbildung ... da wird wohl keine Möglichkeit zur IGF gegeben sein, außer man bittet höflich in der ZAW-Betreuungsstelle, ggf. die notwendigen Leistungen abgenommen zu bekommen, sofern das denn der ZAW-Betreuungsstelle möglich ist. Für den Nachweis der KLF dürfte das Gleiche gelten, wer fragt, dem kann geholfen werden oder mangels Möglichkeit, dann frühzeitig die Bescheinigung ausgestellt werden, IGF/KLF nicht möglich.

Bei militärfachlichen Lehrgängen kann man sich auch vertrauensvoll an den jeweiligen Hörsaalleiter/Lehroffizier/Hörsaalfeldwebel wenden ... das Stammpersonal einer Schule lebt ja nicht im IGF/KLF-freien Raum ...

Herrje ... seit wann entbindet das Tragen der Uniform von der Verantwortung, selbst nach Lösungen zu suchen ...
Autor: miguhamburg1
« am: 24. April 2018, 20:45:01 »

@ Meyer,

Sie haben den Auftrag IGF durchzuführen. Ich hoffe doch, dass dies unstrittig ist.

Nehmen Sie an, Sie erhalten den Auftrag eines Vorgesetzten, als Aufsicht beim Schützen beim Schießen auf der StOSA mitzuwirken. Wenn Sie aufgrund von Krankheit außendienstbefreit sind, werden Sie diesen Hinderungsgrund ja wohl auch melden, oder? Das ergibt sich doch aus dem ganz einfachen Grund, dass Sie gem. § 11 SG zum Gehorsam verpflichtet sind.

Diese gehorsamspflicht bedeutet also, dass Sie sowohl dem Befehl nachkommen müssten, Ihre IGF abzulegen, als auch - im erwähnten Beispiel - als Aufsicht bei Schützen Dienst zu tun. Es sei denn, Sie sind objektiv daran gehindert, diesen befehlen Gehorsam zu lesiten. Das allerdings müssen Sie Ihren Vorgesetzten melden, damit diese das dann bei ihrer weiteren Befehlsgebung berücksichtigen können.
Autor: F_K
« am: 24. April 2018, 20:35:31 »

Ja.
K. A., Vermutlich im Befehl zu der ZAW, allgemein wird es da nichts geben.

Z. B. Sport und KLF verpflichtet den Soldaten - und wenn dieser einen Auftrag nicht erfüllen kann, so muss er das rechtzeitig melden.

Nichterfüllung sind also schon zwei Verfehlungen, die man durchaus beurteilen kann.
Autor: Meier
« am: 24. April 2018, 20:22:34 »

Hallo,

ich habe hier viel Vermutungen und Halbwahrheiten gelesen, aber kann denn jeman mal "Aktenlage" schaffen?

Wo steht das man bei der ZAW kein IGF ablegen muss ?

Wo steht das der Soldat verpflichtet ist auf den Dienstplan einfluss zu nehemen, wenn er keine Möglichkeit hat seine Leistungen ab zu legen ?

Sorry, für die recht provokanten Fragen.
Autor: Wüstensand
« am: 24. März 2017, 23:29:00 »

TE, mach dir da keine zu große Platte, ich habe 2012 nicht eine einzige IGF Leistung erfüllt, da 21 Monate ZAW. Nach Bitte um Abnahme der Leistungen beim Chef war meine Bringschuld erfüllt. Da dies angeblich nicht möglich war wurde es entsprechend so vermerkt. 2013 wurde ebenfalls nur DSA und BFT abgelegt. Hab ich daraus einen Nachteil gezogen? Nein. Letztes Jahr konnte ich auch kein SAN Modul belegen, da weder die OSLw, mein Truppenteil während des Praktikums, noch die HSU in der Lage waren diese Ausbildung durchzuführen. Natürlich mit Vorabkündigung/Bitte meinerseits. Auch ein Nachhol Modul bis zum 31.03 wird nicht klappen, da Vorlesungspflicht über der Teilnahme an IGF steht. Muss ich halt nochmal die 4 Tage Ausbildung machen, wahrscheinlich dann auch erst nach dem Studium, oder eben in der vorlesungsfreien Zeit, falls denn dann auch Ausbildungen statt finden. Dies betrifft übrigens so gut wie alle LUT meines Jahrgangs.

Wie bereits gesagt wurde, lass es dir schriftlich geben dass auf den Lehrgängen keine Abnahme möglich war.
Autor: ulli76
« am: 23. März 2017, 13:49:39 »

Die Beiträge wurden wegen sinnloser Provokation gelöscht.
Autor: Jens79
« am: 23. März 2017, 13:01:17 »

Es ist wieder Zeit für Popcorn....

Könnt ihr noch warten mit dem schließen des Threads... Bitte....  ;D
Autor: F_K
« am: 23. März 2017, 12:51:09 »

@ Miguhamburg1:

Nur zur Erläuterung: Das "Reservistengeschwurbel Geschwätz" soll / ist wohl eine Spitze von Tasty in meine Richtung.

Tasty hat wohl noch nicht erkannt, nicht erlebt, whatever, das viele "Überwachungspflichten" vom "Dienstherrn" aktenkundig in die Verantwortung des Soldaten gelegt werden (z. B. Tausch ABC Maske und Helm, IGF, usw.), die Initiative dann entsprechend vom Soldaten kommen muss - weil der KpTrp dies nicht nachhält.
Autor: miguhamburg1
« am: 23. März 2017, 12:40:06 »

@ Tasty, schön, dass Sie die Beiträge von Aktiven als "Reservistengeschwurbel" abtun - und einen Beitrag einer Reservistin über den Klee loben. ErkennenSie den Fehler?

Mit Verlaub: Der Dienstherr bietet gar nichts an. IGF sind Pflichten jedes einzelnen Soldaten (was sich schon im Begriff verbirgt). Wenn also ein Soldat außerhalb seiner Dienststelle kommandiert ist undaufgrund der Besonderheiten seine IHF-Leistungen nicht ablegen kann, so hat er das zu melden, damit die eigene Einheit das Ableisten regeln kann, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Was ist daran Geschwurbel? Das ist eine Selbstverständlichkeit, Hinderungsgründe für eine Auftragserfüllung zu melden, das gilt doch für jeden sonstigen Auftrag auch!
Autor: Andi
« am: 23. März 2017, 11:54:35 »

Ich weise einfach noch mal kurz auf meinen letzten Hinweis hin: einfach schnellstmöglich IGF 2017 erfüllen und 2015 interessiert für die Beurteilung grundsätzlich erst mal nicht mehr,wenn 2016 erfüllt ist.

Ansonsten fällt das unter selbstverantwortetes Einzelschicksal das bei mir auch durchaus eine kurze Erwähnung in der Beurteilung finden würde.

Gruß Andi
Autor: F_K
« am: 23. März 2017, 11:16:46 »

@ Dunstig:

Danke für die Info, ist dann aber auch nur noch ne Woche ...

@ Tasty:

Ich habe kein Problem - der TE hat einen Auftrag.
Autor: Tasty
« am: 23. März 2017, 11:14:27 »

ABC ist wohl unkritisch - kein SAN führt aber wohl zur Neuausbildung, also ein Aufwand von 4 Tagen.

Und, wo ist das Problem?
Wenn der Dienstherr die Möglichkeit zur Ablegung der IGF-Leistungen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht anbietet, dann ist das eben so.
Nicht zuletzt kennt auch der KTF die Lehrgangsplanung der Soldaten seiner Einheit und hätte wissen müssen, dass der Soldat nur die 2,5 Wochen im Jahr in seiner Einheit war.
Autor: dunstig
« am: 23. März 2017, 11:13:40 »

ABC ist wohl unkritisch - kein SAN führt aber wohl zur Neuausbildung, also ein Aufwand von 4 Tagen.
Das Modul des Vorjahres kann bis zum 31. März des Folgejahres nachgeholt werden.
Autor: F_K
« am: 23. März 2017, 11:09:54 »

Naja,

ABC ist wohl unkritisch - kein SAN führt aber wohl zur Neuausbildung, also ein Aufwand von 4 Tagen.

Viel Erfolg.
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de