Autor: Rollo83
« am: 11. Januar 2018, 06:55:01 »Das ist in der Trennungsgeldverordnung bzw in den Ausführungsbestimmungen sehr gut und für jeden verständlich erklärt.
Grob angerissen geht es dort um die Fahrzeiten mit dem KFZ und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und um die Abwesenheit von "zu Hause".
Grob angerissen geht es dort um die Fahrzeiten mit dem KFZ und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und um die Abwesenheit von "zu Hause".