Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. April 2024, 18:30:53
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: Rollo83
« am: 11. Januar 2018, 06:55:01 »

Das ist in der Trennungsgeldverordnung bzw in den Ausführungsbestimmungen sehr gut und für jeden verständlich erklärt.
Grob angerissen geht es dort um die Fahrzeiten mit dem KFZ und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und um die Abwesenheit von "zu Hause".
Autor: Gaszkin
« am: 10. Januar 2018, 17:30:02 »

Sehr geehrte Forum Mitglieder,

ich befinde mich z.Zt auf einer ZAW die mit einem 6 Monatigen Praktikum in einem Zivilen Betrieb verbunden ist. Von unseren Leitdozenten haben wir die Praktikumsbetriebe verteilt bekommen. Aufgrund dessen, dass mein Praktikumsplatz 65km von meinem Dienstort/ZAW BeSt entfernt ist, pendle ich in der Woche die 65 km hin und zurück. Ein TG6 Antrag habe ich bereits gestellt, darauf hin bekam ich eine eMail von dem zuständigen Bearbeiter, dass die Zumutbarkeit der tägl. Rückkehr zum Dienstort festgestellt werden muss.

Was bedeutet dies ?

Habe bereits mich hier im Forum etwas erkundig was das angeht, jedoch werde ich da nicht wirklich schlau von.

Wie wird das berechnet ?

Dienstbegin ist immer um 06.45 und endet um 16.30, ich benutze mein privates Kfz, gibts überhaupt noch das Vpflgeld ?

MfG

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de