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Zusammenfassung

Autor: Andi
« am: 25. September 2018, 16:54:40 »

Geht es um einen Verwendungs- oder Laufbahnlehrgang der Bundeswehr?
Wenn ja solltest du dich mal mit dem Schwerbehindertenvertreter der ausbildenden Dienststelle ins Benehmen setzen, um eine alternative Prüfungsform für dich prüfen lassen.

Gruß Andi
Autor: Chinok
« am: 25. September 2018, 15:19:20 »

Wie hast Du denn das Auswahlverfahren mit Zusage Fw Laufbahn bestanden?  Ghostwriting stelle ich mir da recht schwer vor...
Autor: ulli76
« am: 25. September 2018, 14:13:45 »

Was für eine Ausbildung machst du? Musst du da viel Text in den Prüfungen schreiben? In wieweit wird die Rechtschreibung beurteilt?
Autor: F_K
« am: 25. September 2018, 11:29:30 »

Frage: Warst Du vor der FA Zeit in einer anderen Laufbahn?
Autor: stive117
« am: 25. September 2018, 10:07:17 »

PS. Ich bin über 4 Jahre beim Bund
Autor: stive117
« am: 25. September 2018, 10:04:00 »

Guten Tag,

zu meiner Person, Ich bin SaZ13 (FA) und hab DZE 2027 (Festgesetzt), Bin derzeit noch in Ausbildung. Nun habe ich Folgendes Problem ich bin in einem Lehrgang Durgefallen aufgrund meiner Legastenie (Ja ich habe es auch bei der Einstellung angegeben) So jetzt darf ich natürlich den LG widerholen, meine Chancen diesen Diesesmal zu bestehen ligen gegen 0%. (Und ja auch hir werde ich mir natürlich mühe geben). Aber wass ist wenn es nun mal wider nicht klappt. Der LG ist vorraussetzung für die Nachvolgenden LGs.

Was für Altantiven giebt es für mich? Bze wie geht es dann weiter?

BWK ULM meinen wenn ich es von der BW noch mal bestätigen lasse würde (die Legastenie) könnte es pasieren das ich T6 werde.
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