Autor: neo1
« am: 24. Mai 2018, 19:39:58 »Moin,
hier meine punktuelle subjektive Einschätzung der Ansprüche bei RDL:
1. Das Arbeitsplatzschutzgesetz regelt die Ansprüche des Reservisten bezüglich der Rentenversicherung.
Nachversicherung gemäß Jahresbrutto +20 % gibt es nach meinem aktuellen Kenntnisstand nur für SaZ.
2. Hat der Reservistendienstleistende einen Arbeitgeber, ist dieser auch verpflichtet weiter Beiträge zu weiteren Versorgungswerken wie z.B. VBL zu entrichten u. bekommt diese innerhalb eines Jahres von BAPersBw erstattet.
3. Familienheimfahrten gibt es ab 12 Tagen jedes Wochenende. Die Miete/der Abtrag für die vier Wände sind von der Unterhaltssicherung zu tragen u. werden nicht gesondert bezahlt. Die Übernahme von Miete scheint es für FWDL zu geben.
4. Fahrten am Standort, zwischen dienstlicher Unterkunft und Dienststelle können nach Genehmigung durch den Kommandeur übernommen werden.
5. Reservistendienstleistende haben Anspruch auf eine kostenlose Unterkunft.