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Zusammenfassung

Autor: mailman
« am: 28. Dezember 2014, 13:13:41 »

Dann ist das ganze leider nicht mit jemand vergleichbar der keinen oder einen anderen nicht kaufmännischen Beruf erlernt hat.
Autor: Vividas
« am: 28. Dezember 2014, 13:01:45 »

Schreibe doch bitte was dazu, mit welcher Vorarbeit die IHK Prüfung bestanden wurde, damit man hier den Aufwand nicht unterschätzt.

Hallo,

Vorbereitungszeit war so ca. 6 Monate, dabei 3 Stunden täglich. Allerdings hatte ich vorher bereits einen kaufmännischen Beruf erlernt, und konnte somit einige Teile im Allgemeinen schneller erledigen da es nur noch eine Auffrischung war.

Zur gezielten Vorbereitung habe ich mir den Ausbildungsrahmenplan, die gesamten Prüfungen der letzten Jahre sowie Fachliteratur gekauft und Onlinekurse (Haufe) besucht. Gerade Personalmarketing, Lohn u.- Gehaltsabrechnung sowie Arbeitsrecht waren nicht zu unterschätzen.

Hat sich aber gelohnt, habe im Anschluß danach gleich den Personalfachkaufmann gemacht und hatte dafür weniger Lernaufwand.

Gruß
Autor: mailman
« am: 28. Dezember 2014, 11:19:37 »

Das ganze ist ja nix neues und gibt es  schon ewig und geht eigentlich bei jedem Ausbildungsberuf, das man als externer geprüft werden kann, wenn man berufsnah gearbeitet hat.

Ohne Vorbereitung durch spezielle Kurse würde ich den Erfolg allerdings gering einschätzen.
Es gilt ja den kompletten Berufsschulstoff nachzuholen und da  geht es sicher nicht nur um DIN 5008 und Briefeschreiben sondern auch um Sozialkunde usw.

Ich bezweifle das man das ganze in Heimarbeit bewältigen kann. Zumindest einen Vorbereitungskurs  sollte man besuchen.
Autor: Holgi33
« am: 28. Dezember 2014, 11:10:57 »

Schreibe doch bitte was dazu, mit welcher Vorarbeit die IHK Prüfung bestanden wurde, damit man hier den Aufwand nicht unterschätzt. 
Autor: Vividas
« am: 28. Dezember 2014, 09:51:52 »

Stabsdienstsoldat - Bürokaufmann, man kann nach 4,5 Jahren nach Erhalt der ATN vor der zuständigen IHK die Prüfung als Externer ablegen und erhält nach bestandener Prüfung den regulären Abschluss.
Eine 8er Stufe berechtigt zur Prüfung vor der IHK?
Wo finde ich denn die gesetzl. Grundlagen hierfür?
Hallo Ralf,
wie schon geschrieben ist das Berufsbildungsgesetz die Grundlage dafür. Hier insbesondere § 45 Abs.3  http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__45.html.
Man geht zum BfD und beantragt die Bescheinigung über die "berufsnahe Verwendung", und meldet sich als externer Prüfling bei der zuständigen IHK an. Die IHK lässt einen in der Regel zu, da sie auch interessiert sind an ca. 300 € Prüfungskosten. Diese übernimmt aber der BfD.
Ich hab das ganze durch, allerdings als Personaldienstleistungskaufmann da ich in der S1-Abteilung eingesetzt war, und nach der Rücksprache mit meinem BfD Berater dies eher meiner Tätigkeit entsprach.
Bis zum Abschluss hat natürlich einiges an Zeit und Motivation gekostet ist allerdings möglich.
Gruß
Autor: StOPfr
« am: 27. Dezember 2014, 14:04:45 »

... Dann müssen wir uns in ca. 160Jahren wieder in diesem Threat zusammenfinden und darüber tatsächlich streiten.

Bisher liegt der Wiederbelebungsrekord älterer Threads bei ca. acht Jahren; es fehlt also nicht mehr viel  :D.

btw: Interessante Perspektiven für Ups, DHL, Fedex usw.  ;)!
Autor: AT
« am: 27. Dezember 2014, 13:38:01 »

Interstellar wie übrigens ziemlich interessant, denn die Luftgefahrgutverordnung wird durch die IATA-Dachgesellschaft geprägt und "international" anerkannt. Und da ja bald Raumfahrt zur Personenbeförderung genutzt wird, kann es nicht mehr lange dauern, bis auch der Frachtverkehr den Orbit für sich entdeckt. Dann müssen wir uns in ca. 160Jahren wieder in diesem Threat zusammenfinden und darüber tatsächlich streiten.


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Autor: AT
« am: 27. Dezember 2014, 13:35:10 »

Aserbaidschan, Tadschikistan, Russland, Kasachstan, ...
alles kein Europa, trotzdem ADR-Mitglied, also inkorrekt.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Autor: StOPfr
« am: 27. Dezember 2014, 12:30:12 »

Die Beteiligten klären bitte die Begriffe weltweit, international, europaweit, EU-weit, bi-national und national, gern auch noch interstellar  ;)!
Autor: Steve87
« am: 27. Dezember 2014, 12:16:04 »

Ist denn die EU ganz Europa????? Eben nicht. Also ist es korrekt.
Autor: mailman
« am: 27. Dezember 2014, 12:15:32 »

In den USA mit Sicherheit nicht.
Autor: AT
« am: 27. Dezember 2014, 11:47:57 »

Und trotzdem muss ich noch mal nen Veto einlegen. Die ADR heißt zwar "europäisches Übereinkommen (...)" ist aber auch außerhalb der EU gültig.


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Autor: AT
« am: 27. Dezember 2014, 11:42:59 »

Also ist europäisch nicht international?
Ok, politische Einstellung erkannt. Da wählt jmd definitiv CDU.  *scherzmodus off*


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Autor: mailman
« am: 27. Dezember 2014, 11:25:34 »

Wieder falsch.

ADR ist europäisch und auch nur in Staaten anerkannt die im Übereinkommen mit an Bord sind.
Autor: AT
« am: 27. Dezember 2014, 01:27:25 »


Zitat

Und ADR und GGVS sind 2 Paar Schuhe, da GGVS auch internationale Transporte regelt.

Die ADR ist die internationale Vorschrift.


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