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Autor: Ralf
« am: 11. Januar 2017, 15:18:39 »

Lass dich doch mal vom BwDLZ oder Refü beraten. Tut auch nicht weh.
Autor: Skizzl
« am: 11. Januar 2017, 14:33:04 »

Wenn du nach Versetzung unter Zusage der UKV an den neuen Standort ziehst - also an einen Ort im räumlichen Zusammenhang des neuen Dienstortes - bekommst du die UKV erstatten und kein Trennungsgeld.

Wenn du unter Nichtzusage der UKV - also mit Anspruch auf Trennungsgeld - versetzt wirst kannst du auf eigene Kosten natürlich umziehen und behältst auch den Trennungsgeldanspruch, sofern du nicht in den räumlichen Zusammenhang des neuen Dienstortes ziehst.

Gruß Andi

Wonach genau richtet sich denn, ob ich ein UKV Zusage bekomme oder nicht? Wenn ich jetzt direkt nach der Versetzung erstmal meine Wohnung am alten Standort behalten möchte erhalte ich doch eine Nichtzusage und beziehe TG oder nicht? Mir geht es ja darum, wenn ich erst ein Jahr nach der Versetzung mit meiner Freundin umziehe. Während dieser Zeit beziehe ich ja normalerweise noch TG wegen der alten Wohnung und ziehe dann mit ihr auf eigene Kosten um. Sorry, aber ich blicke diesen ganzen UKV Kram usw noch nicht zu 100%.

Das ich Änderungen im Mietvertrag mitteilen muss und es sonst ein Dienstvergehen ist, ist mir klar. Ich würde diese Wohnung wie gesagt erstmal nur zum Übergang nehmen, da sie momentan günstig ist und mir Zeit gibt, mich nach einer richtigen umzusehen :)
Autor: Andi
« am: 11. Januar 2017, 14:14:56 »

Meine Frage ist, ob ich auch eine derart befristete Wohnung anerkannt bekekomme.

Ein befristeter Mietvertrag ist sachlich nicht relevant, da die Anerkennungsfähigkeit des Hausstandes für den Moment der Antragstellung/Bearbeitung überprüft wird und du bei eintretenden Änderungen ja zu einer Änderungsmeldung verpflichtet bist bzw. z.B. eine Beantragung von Trennungsgeldansprüchen ohne Anspruch und unter Aufrechterhaltung des Eindrucks du wärst noch anspruchsberechtigt Dienstvergehen und Straftat sind.

Zweite Frage bezieht sich auf einen Umzug nach der Versetzung.

Wenn du nach Versetzung unter Zusage der UKV an den neuen Standort ziehst - also an einen Ort im räumlichen Zusammenhang des neuen Dienstortes - bekommst du die UKV erstatten und kein Trennungsgeld.

Wenn du unter Nichtzusage der UKV - also mit Anspruch auf Trennungsgeld - versetzt wirst kannst du auf eigene Kosten natürlich umziehen und behältst auch den Trennungsgeldanspruch, sofern du nicht in den räumlichen Zusammenhang des neuen Dienstortes ziehst.

Gruß Andi
Autor: Skizzl
« am: 11. Januar 2017, 13:30:57 »

Hallo Kameraden,

ich habe ein paar Fragen bzgl. des Trennungsgeldes, die mir hoffentlich hier beantwortet werden können.
Und zwar steht im September eine Versetzung für mich an. Jedoch weiß ich momentan noch nicht an welchen Standort. Da ich im jetzigen Standort eine Freundin habe, würde ich mir allerdings gerne hier eine Wohnung nehmen. Dafür würde ich aus der Kaserne ausziehen und mir die Wohnung gerne anerkennen lassen, so dass ich bei der Versetzung TG beziehen kann.
Ich habe eine relativ günstige Wohnung gefunden, allerdings ist diese auf 14 Monate beschränkt, weil der momentane Besitzer diese dann selbst nutzen möchte.

Meine Frage ist, ob ich auch eine derart befristete Wohnung anerkannt bekekomme. Natürlich schaue ich mich weiter nach neuen Wohnungen um, allerdings wäre das eine ziemlich gute Übergangslösung, da ich so nicht in Zeitdruck bzgl der Wohnungssuche geraten würde. Soweit ich weiß dauert das anerkennen ja auch immer einige Zeit.

Zweite Frage bezieht sich auf einen Umzug nach der Versetzung. Nach der Ausbildung meiner Freundin würde diese wahrscheinlich zu mir in die Nähe des Standortes ziehen und wir würden uns gemeinsam eine Wohnung nehmen. Da die meisten Standorte jedoch in kleineren Orten sind, wir jedoch gerne in einer Großstadt leben möchten, wäre die Wohnung höchstwahrscheinlich mehr als 30 km entfernt vom Standort. Außerdem könnte sie so gut mit öffentlichen Verkehrsmöglichkeiten ihren Arbeitsplatz erreichen. Erhalte ich auch in dem Fall, dass ich weiter weg ziehe vom Standort als 30 km weiterhin das TG? Natürlich hier nur die km Pauschale für das tägliche hin und herpendeln und nicht mehr die Tagespauschale, die man erhält, wenn man mehrere Tage nicht vor Ort ist.

Ich hoffe meine Fragen sind verständlich und mir kann hier geholfen werden,

Vielen Dank schon einmal im voraus
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