Autor: KlausP
« am: 09. Juli 2018, 16:17:38 »Wenn in Ihrer Versetzungsverfügung steht, dass Ihnen die Umzugskostenvergütung zugesagt wird, wird das mit den Reisekosten für die Dienstantrittsreise zusammen abgerechnet. Das macht dann der ReFü Ihrer neuen Einheit mit Ihnen.