Autor: Ralf
« am: 08. August 2020, 06:47:13 »Ob da noch Unterlagen existieren? Wenn das eine Lw-ATN zu sein, dann ist die nicht mehr in Kraft, Aufbewahrungsfristen max. 10 Jahre, solange ist das LwAusbKdo auch schon aufgelöst.
Dann schreib halt mal ans Kdo Lw: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/organisation-/kommando-luftwaffe
Sollte mich aber wundern, wenn ein Fachlehrgang einem ziv. Meisterlehrgang gleichgesetzt werden würde
Dann schreib halt mal ans Kdo Lw: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/organisation-/kommando-luftwaffe
Sollte mich aber wundern, wenn ein Fachlehrgang einem ziv. Meisterlehrgang gleichgesetzt werden würde