Autor: MMG-2.0
« am: 24. September 2019, 13:27:31 »Die Zulässigkeit ist doch geklärt!
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
.... (z.B.: "zivile Gäste werden gebeten, rustikale der Witterung entsprechende Bekleidung zu tragen, Soldaten als Gäste den Feldanzug").
... Auch beim restlichen "Tag der offenen Tür" war der Feldanzug offenbar der übliche Anzug, soweit sich das anhand veröffentlichter Fotos sagen läßt. ...
Der Sportanzug hätte wohl eher nicht getragen werden dürfen, da die Vorschrift besagt, dass er außer beim Dienstsport auch beim außerdienstlichen Sport getragen werden darf. Dies verstehe ich so, dass er außerdienstlich nur beim Sport getragen werden darf, denn wenn er außerdienstlich immer getragen werden dürfte, wäre dieser Hinweis ja entbehrlich.
Nochmal: Ein Gelöbnis, bei dem üblicherweise auch Truppenfahnen präsentiert werden, "besucht" ein Soldat, gerade ein Offizieranwärter, eben im "passenden" Anzug - und dies ist der Dienstanzug, NICHT im Feldanzug.
(Ja, "rechtlich" mag er auch Sportzeug tragen dürfen - ist halt nur einfach grober Schwachfug ... )
Nunja, wie kommt er zu der fremden Kaserne?
Zivil oder DA und dann auf der Toilette "umziehen", und so tun, als wäre es "seine" Kaserne?
Die Vorschrift sieht das Tragen des Feldanzuges ja nur im Dienst und auf dem Heimweg/Weg zum Dienst vor oder?