Autor: Diana M.
« am: 20. April 2018, 15:22:11 »Hallo,
bei meinem Mann liegen die gleichen Voraussetzungen vor, die gezahlten Beträge waren bisher auch unstrittig, allerdings wären es seit 01.01.2018 in der Woche täglich 8,19 € und am Sonntag 12,30 €. In der Abrechnung sind die Werktage aber mit 10,68 € angesetzt. Gibt es dafür eine Erklärung oder müssen wir Einspruch einlegen?
Sonnige Grüße
Diana
bei meinem Mann liegen die gleichen Voraussetzungen vor, die gezahlten Beträge waren bisher auch unstrittig, allerdings wären es seit 01.01.2018 in der Woche täglich 8,19 € und am Sonntag 12,30 €. In der Abrechnung sind die Werktage aber mit 10,68 € angesetzt. Gibt es dafür eine Erklärung oder müssen wir Einspruch einlegen?
Sonnige Grüße
Diana