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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 13:32:59 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von Ralf
Zitat
Ist es denn rein kosmetisch, wenn Soldat Müller psychologisch ein wenig darunter leidet?
Also gibt es doch gesundheitliche Auswirkungen?! Dann wären ja auch Abhilfemaßnahmen angebracht (auch wenn einem der Weg ggf nicht behagt.

 2 
 am: Heute um 13:29:47 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von Ralf
Die Broschüre ist von
Zitat
Stand: Mai 2019
und ja, leider immer noch veraltet.
Die Seite: https://www.bundeswehr-ausbildung.de/karriere/unteroffiziere/
ist keine Bw-Seite, sondern irgendeine externe:
Zitat
Impressum
Anbieterkennzeichnung nach §§ 2 Satz 2, 5 TMG
Ausbildungspark Verlag GmbH
Bettinastraße 69, 63067 Offenbach am Main
Im Ergebnis zählt die (überarbeitete) SLV, es gibt keine entsprechende Altersgrenze.

 3 
 am: Heute um 12:28:23 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von West87
Es ist doch von der Sache her so, dass jemand mit funktionalen Beeinträchtigungen keine entsprechende Tauglichkeit bekommt. Entstehen im Dienstbetrieb gesundheitliche Probleme, wird die entsprechende Wiederherstellung über den Dienstherren und die truppenärztliche Versorgung vorgenommen. Für rein kosmetische Korrekturen kann die Bw natürlich nicht aufkommen. Wozu soll man hier Kosten generieren und den Soldaten dann längere Zeit dienstunfähig haben, wenn es keine medizinische Indikation dazu gab?

Ist es denn rein kosmetisch, wenn Soldat Müller psychologisch ein wenig darunter leidet? Im Endeffekt schämt sich die Person ja für die abstehenden Ohren, was sich das Selbstbewusstsein und daher auch auf seine Fähigkeiten und seine Lebensqualität auswirkt.

Es hat ja auch einen Grund, weshalb Krankenkassen die Behandlung von "Segelohren" bei Kindern bis zum Alter von 12 Jahren komplett übernehmen. Nämlich da diese Ohrenform nicht normal ist und eine Person darunter leiden könnte.


 4 
 am: Heute um 11:33:37 
Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von InstUffzSEAKlima
Das lernt man doch gleich am Anfang, dass der DP ein schriftlicher Befehl ist und sich jeder Soldat am selbigen zu informieren hat. Nebenbei muss er öffentlich ausgehangen sein und vom Chef und VP unterschrieben sein. Es muss allerdings zwischen dem Routine-Tagesdiensplan und dem Wochenplan mit den entsprechenden Ausbildungen, Verrichtungen und Vorhaben unterschieden werden. Befehlscharakter haben aber beide.

 5 
 am: Heute um 11:23:39 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von InstUffzSEAKlima
Es ist doch von der Sache her so, dass jemand mit funktionalen Beeinträchtigungen keine entsprechende Tauglichkeit bekommt. Entstehen im Dienstbetrieb gesundheitliche Probleme, wird die entsprechende Wiederherstellung über den Dienstherren und die truppenärztliche Versorgung vorgenommen. Für rein kosmetische Korrekturen kann die Bw natürlich nicht aufkommen. Wozu soll man hier Kosten generieren und den Soldaten dann längere Zeit dienstunfähig haben, wenn es keine medizinische Indikation dazu gab?

 6 
 am: Heute um 10:47:28 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Und wie alt ist diese Broschüre? Es gilt, was in der aktuellen Soldatenlaufbahnverordnung steht und nicht, was in evtl. völlig überholten Werbebroschüren. Es gibt diese Altersgrenze nicht mehr. Aber @Ralf und ich haben ja keine Ahnung …  ::)

Ich habe nie behauptet das Ihr keine Ahnung habt!
Falls das so rübergekommen sein sollte, Entschuldigung. Das war nicht so gemeint.

Ich versuche lediglich die menge an Informationen zu verarbeiten und einzuordnen.

Die Broschüre ist vom Juni 2022. Also bald zwei Jahre alt...

Ok. Also die Soldatenlaufbahnverodnung ist Maßgebend. Damit kann ich etwas anfangen.

 7 
 am: Heute um 10:36:53 
Begonnen von Chris2701 - Letzter Beitrag von Unproomn
Man muss aber wirklich auch mal sagen, dass die Anforderungen der Bundeswehr mitunter etwas realitätsfern sind. Wenn man bspw. im November eine Anfrage bekommt, ob man im Juni des nächsten Jahres drei Wochen am Stück üben kann, das bitte binnen 5 Tagen bestätigen soll und die Kameraden dann aber wenige Wochen später eine Info bekommen, dass man jetzt doch nicht benötigt wird...dann ist das auch eine Realitätsferne seitens der BW-Bürokratie. Dann darf man sich auch nicht wundern, wenn nur das übliche Klientel von Beamten, Selbstständigen und ihren Zivilberuf eher als notwendiges Übel Betrachtenden dauerhaft verfügbar ist.

Für meine HSchKp war das in der Vergangenheit so, dass es am Jahresende eine Jahresplanung gegeben hat, wo einem rechtzeitig Bescheid gegeben wurde, wann im kommenden Jahr eine Übung von 1-3 Wochen ansteht und wo man dann genügend Zeit hatte, das mit dem AG rechtzeitig durchzusprechen. Das ist transparent und angemessen für beide Seiten. Falls da irgendwann eine "Qualitätsoffensive" kommt, weil irgendwelche Stäbe denken, jeder Beorderte könne 2-3 Mal im Jahr 2 Wochen auf dem Truppenübungsplatz sein, nebenbei noch nSAK etc. pp. machen und dann natürlich auch noch bei irgendeinem Einsatz tatsächlich für mehrere Wochen Sicherungsaufgaben übernehmen und am besten binnen drei Wochen verfügbar sein...ja, dann selektiert man viele halt automatisch aus.

 8 
 am: Heute um 10:28:17 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von KlausP
Und wie alt ist diese Broschüre? Es gilt, was in der aktuellen Soldatenlaufbahnverordnung steht und nicht, was in evtl. völlig überholten Werbebroschüren. Es gibt diese Altersgrenze nicht mehr. Aber @Ralf und ich haben ja keine Ahnung …  ::)

 9 
 am: Heute um 10:08:15 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Zitat
… Gleichzeitig habe ich aber auch das hier: …

Das ist genau der Paragraf den ich erwähnt habe und da steht keine Altersgrenze. Und nein, die gibt es so auch nicht bei bei zivilen Bewerbern. Da es sie dort nicht gibt kann es sie bei Laufbahnwechslern schon wegen einer Ungleichbehandlung nicht geben.

Die Bundeswehr schreibt in einer Broschüre folgendes:

*Sie sind mindestens 17 Jahre
und höchstens 29 Jahre alt.
Sofern Sie noch nicht volljährig
sind, benötigen Sie das Einverständnis des bzw. der Erziehungsberechtigten.
Wenn Sie einen für die
Bundeswehr relevanten Beruf
erlernt haben, gilt das Höchstalter nicht.*

Auszug aus der Broschüre der Fachunteroffiziere
https://www.bundeswehrkarriere.de/sites/default/files/2022-06/broschuere-fachunteroffiziere-data.pdf

Oder handelt es sich dabei um etwas komplett anderes?

Stehe ein wenig auf dem Schlauch. Zumal ich während des ganzen Bewerbungsprozesses nicht ein einziges mal darauf hingewiesen wurde.

 10 
 am: Heute um 08:59:47 
Begonnen von Lisa1984 - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Ich wundere mich, wie die Versetzung auf einen StOffz DP ohne vorherigen BLS erfolgen soll, denn eine Rückversetzung auf einen DP A11/A12 ist danach grundsätzlich nicht mehr möglich.
Mich wundert nichts mehr. Auch nicht weshalb milFD ohne Beurteilung im Dienstgrad Hauptmann auf einen A12 (05) Dienstposten gesetzt werden und damit der avisierte Soldat woanders hin geht für die Förderung.

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