Sorry, meinte die Mindestleistung nach § 9 USG, die aktuell die Bezeichnung "Mindest" nicht verdient...
Tut mir leid, aber Sie haben so was von keine Ahnung, das ist schon fast traurig! Erstens zwingt sie niemand, eine RDL zum Mindestsatz zu machen, und zweitens waren die Mindestsätze vor der von "F_K" angesprochenen Erhöhung wirklich traurig im Vergleich zu dem, was jetzt bezahlt wird!
Reservisten, die eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen können, werden ihren Entgeltausfall ersetzt bekommen, wer das nicht kann, und kein Selbständiger ist, bei denen wieder anders gerechnet wird, der erhält den Mindestsatz! Und ich persönlich kenne einige Resis, z. B. aus dem Baunebengewerbe, die gar keine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen möchten, weil der Mindestsatz höher wäre! Daher gehe ich durchaus konform mit "F_K" und bezeichne Ihr Anspruchsdenken als extrem überzogen und Sie selbst als extrem ahnungslos. Wenn Ihre Arbeit so toll wäre, wie Ihr Anspruchsdenken überzogen ist, würden Sie niemals über den Mindestsatz diskutieren. Dass Sie es trotzdem tun, lässt tief blicken
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