Autor: F_K
« am: 04. Januar 2018, 20:35:31 »Verweigere halt den "Kriegsdienst" ...
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Deshalb habe ich für mich in den letzten Wochen beschlossen, eine Kündigung nach § 55 Abs. 4 Soldatengesetz (innerhalb der ersten vier Dienstjahre) zu schreiben.Ws ist das denn für einen Blödsinn. Man keinen Antrag auf Entlassung nach §55 (4) schreiben. Das ist kein Antragsdelikt.