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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 15. April 2024, 18:18:19 »

Bei Mannschaften wird es in der Regel großzügig gehandhabt - enger halt bei (Unter-) Offizieren.

Beispiel: RD auf Dienstposten "Nimwegen Marschierer" (also Ebene Mannschafter) zählt nicht als Tage für eine Offz Verwendung. Dies ist inhaltlich auch nachvollziehbar.
Autor: StefanD
« am: 15. April 2024, 12:43:16 »

@FK

Danke für die Info!

Dass heisst dann also, dass es Ermessenssache ist. Und da ja selbst immer in anderen Funktionen war, als die meiner ATN war ist es eher unwahrscheinlich, dass mir da was angerechnet würde. Mir fehlen da ja auch die Nachweise über die Funkionen, die zwar höherwertig waren, aber nicht zu meinem Stabsdienstsoldaten passen.

Naja, erstmal abwarten, ob es die Einheit überhaupt schafft mich zu beordern ... Die Truppe unterstütze ich trotzdem weiter, auch wenn ich nicht befördert werden kann.
Autor: F_K
« am: 14. April 2024, 19:28:51 »

WENN dienstpostengerecht auf passender Ebene verwendet, KANN man diese Tage anrechnen.
Autor: StefanD
« am: 14. April 2024, 18:56:01 »

Eine Frage die mich brennend interessiert:

Ich war bisher nicht beordert und habe trotzdem immer wieder mal geübt, werden diese Tage für die Beförderung mitgerechnet, falls das mit meiner Beorderung was wird? Oder ist das nur einfach "Danke, das Sie da waren"? In den mir bekannten Quellen, finde ich dazu nichts, abgesehen vom Grundsatz: ohne Beorderung keine Beförderung.
Autor: PzPiKp360
« am: 02. April 2024, 22:55:07 »

Falls es mehr werden soll: Laufbahnwechsel
Autor: F_K
« am: 02. April 2024, 21:18:50 »

StGefr
Autor: dh458835
« am: 02. April 2024, 21:14:44 »

Hallo Zusammen.

mir ist die Frage nach einer möglichen Beförderung persönlich nicht ganz so wichtig (bin ja nicht aus diesem Grund wieder aktiv als Reservist eingestiegen), aber mein Umfeld nervt mich regelmäßig damit. Meine Einheit möchte ich damit nicht behelligen, denn die haben derzeit dringendere Fragen zu klären. Vielleicht kann hier jemand meinen Horizont erweitern, im Forum bin ich da nicht so schlau daraus geworden:

1997 als Saz2 im Rang HG ausgeschieden, Beruflichen Weg gemacht bis zur Führungsposition durch Leistung (verantwortend für bis zu 200 Mitarbeiter) allerdings ohne Studium, im vergangenen Jahr vom 27.11. bis 15.12.23 eine beorderte RÜ als HG gemacht und dieses Jahr wieder beordert vom 04.11. bis 20.12. (inklusive Lehrgang an der MOS).

Welche Beförderung könnte als nächstes anstehen (positive Beurteilung und Befähigung vorausgesetzt).
Autor: bayern bazi
« am: 29. Februar 2024, 22:11:47 »

Hallo zusammen,

gibt es eine Definition zu "davon in höher bewerteten Verwendungen" ?

im KVK sind die Fw Dp Fw- StFw gebündelt

erst der OstFw ist der nächst höhere DP

auf diesen wirst du erst versetzt wenn du ZWEI Beurteilungen im DG StFw bekommen hast - und erst dann zählen die Tage auf höher dotierten DP, welche benötigt werden zur Beförderung
Autor: F_K
« am: 29. Februar 2024, 13:13:52 »

Zu 1.: Ja, klar, steht da ja ausdrücklich.

Beurteilung: Muss VORHER von der personalbearbeitenden Stelle angefordert werden - also Deinen Personalführer drauf ansprechen - wenn er es nicht automatisch selber macht.
Autor: konfuzius5278
« am: 29. Februar 2024, 13:10:44 »

Liebes Forum,

nachdem ich schon früher hier gewesen bin bezüglich der Beförderung möchte ich noch einmal in einem speziellen Punk nachhaken.

Ich habe für meinen Dienstpostem im KVK mittlerweile 2 Lehrgänge besucht jeweils 5 Tage (abgesehen von Übungen im KVK)

Meine Frage nun: Werden diese auf die Mindestzeiten zur Wehrdienstdauer angerechnet oder nicht.

Habe hier unterschiedliche Aussagen. Mein zuständiger S1 Fw sagt Nein, andere sagen selbstverständlich...

Nach A1380/49 Abschnitt 3,
Punkt 3009 Wehrdienstleistungen sind.... anzurechnen wenn Sie.....
im Rahmen der Aus,-Fort und Weiterbildung für die bestehende oder zukünftige Beorderungsverwendung geleistet werden.

Das müsste doch zu treffend sein.....


Anderer Punkt noch in dem Zuge: Brauche ja eine Beurteilung zur Beförderung, habe deshalb extra eine Wehrübung als Truppenarzt in anderer Zuständigkeit angestrebt.

An wen muss ich mich Anschließend wenden wegen der Beurteilung? Mein S1 Bereich der die dort entsprechend abfordert? Direkt beim Vorgesetzen für die Wehrübung im entsprechenden Bereich?

Danke für die Info.
Autor: Ralf
« am: 28. November 2023, 11:48:27 »

Höher dotierter DP, als den man aktuell besetzt.
Bspw. Dienstgrad HptFw und man wird auf einem OStFw-Do verwendet.
Autor: holgereckardt
« am: 28. November 2023, 11:39:08 »

Hallo zusammen,

gibt es eine Definition zu "davon in höher bewerteten Verwendungen" ?
Autor: bayern bazi
« am: 30. September 2023, 07:05:18 »

dann gratulier i moi :)

statt am Bier nehma ma a  a Spende füs Forum ;) )
Autor: Reservist_78
« am: 28. September 2023, 09:17:50 »

Beförderung ist gestern erfolgt. Ich war total überrascht - hatte absolut keine Ahnung!

Dennoch vielen Dank für eure Beiträge und eure Mühe!
Autor: F_K
« am: 27. September 2023, 09:42:08 »

.. dann kümmere Dich um die Beurteilung, Quellen hat LwPersFw ja nun genannt, viel Erfolg.
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