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Autor: A-Bomb
« am: 28. Mai 2017, 16:23:42 »

Ja klar, hätte ich eigentlich selber drauf kommen können. Dank dir, jetzt kann ich wieder ruhig schlafen.  ;D
Autor: KlausP
« am: 28. Mai 2017, 16:14:59 »

Die Tagessätze stehen im Wehrsoldgesetz, konkret in der Anlage 1
Autor: A-Bomb
« am: 28. Mai 2017, 16:02:50 »

Moin,

ich frage mich seit längerer Zeit wie ein FWDler mit Vordienstzeit (bspw. FWDL23 nach altem Modell) besoldet wird. Liege ich richtig in der Annahme, dass die Vordienstzeit und der DG nicht wirklich berücksichtigt werden?
Auf der HP finde ich bspw. bei den Besoldungsbeispielen:

Zitat
Monat 1-3

Wehrsold: 342,30€

Wehrdienstzuschlag: 495,00€

Gesamt: 837,30€

Da steht aber auch bei den weiteren Beispielen nichts von einem DG sondern nur die Dienstzeit. Also werden dann ein OGefr und HptGefr, beide im 13. Dienstmonat gleich besoldet? Und was ist wenn bspw. ein Fwdl (alt) wieder einsteigt, der in Wehrübungen zwischendurch zum StGefr aufgestiegen ist?

Mit kameradschaftlichen Grüßen







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