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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: KlausP
« am: 13. Juli 2017, 13:14:52 »

Ist eigentlich ganz einfach. Aber dazu müsste man auch lesen (und verstehen), was man so an Papier in die Hand gedrückt bekommt.
Autor: LwPersFw
« am: 13. Juli 2017, 10:37:42 »

BAPersBw erstellt die Bescheide.

Die Stammeinheit des Soldaten pflegt den Datenbestand.


Bewerber, die für einen prämienberechtigten Dienstposten eingestellt werden sollen,
erhalten auch vom Einplaner eine schriftliche Information darüber.

Darin steht u.a.:

"Dieser Dienstposten ist gem. Bezug 2 mit dem Anspruch auf eine Verpflichtungsprämie versehen. Die Verpflichtungsprämie beträgt einheitlich 1.000,- für jedes Jahr der Verpflichtungsdauer (§43b Abs. 2 BBesG). Vordienstzeiten, die in der Verpflichtungserklärung eingerechnet sind, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Der Anspruch auf eine Prämie entsteht erst bei endgültiger Festsetzung der Dienstzeit auf die volle Verpflichtungsdauer.

Bei stufenweiser Festsetzung der Dienstzeit (beispielsweise in Abhängigkeit vom erfolgreichen Abschluss von Ausbildungsmaßnahmen), erfolgt die Auszahlung entsprechend stufenweise."



Die genaue Festlegung erfährt der Soldat dann aus dem Bescheid des BAPersBw.
Autor: Bezügerechnerin
« am: 11. Juli 2017, 14:08:22 »

BAPersBW pflegt die Prämie ein und das BVA winkt durch, so läuft das praktisch. Bevor das BVA in SAP nicht auf speichern drückt, fließt auch keine Prämie. Also am Besten beim BVA anrufen.

Servus aus München,

so stimmt das nicht.
Das BVA prüft die Eingabe/Auszahlung sowie den entsprechenden Bescheid. Das BVA speichert hier gar nichts.
Das eine Verpflichtungsprämie (alt § 85a BBesG durch das BVA/die WBV eingegeben wurde ist schon einige Jahre her.

Die Eingabe erfolgt durch die personalbearbeitende DSt. Diese kann natürlich auch das BAPersBw sein.

Autor: RockyZ800
« am: 10. Juli 2017, 19:18:49 »

BAPersBW pflegt die Prämie ein und das BVA winkt durch, so läuft das praktisch. Bevor das BVA in SAP nicht auf speichern drückt, fließt auch keine Prämie. Also am Besten beim BVA anrufen.
Autor: KillBurn93
« am: 10. Juli 2017, 11:56:11 »

@Ralf
Glaube damit ist der aktuelle Sachstand der Bearbeitung gemeint. Das bringt dann halt nur nichts beim BwDLZ
Autor: Ralf
« am: 10. Juli 2017, 11:48:46 »

Zitat
wie das genau aussieht?
Was genau meinst du mit "das"? Das BVA bezahlt, wenn es per Bescheid angewiesen wurde und der geht dir auch zu. Ich bin mir da nicht sicher, ob du die richtige Frage hier gestellt hast zu dem, was du genau wissen willst.
Autor: Lorenzo
« am: 10. Juli 2017, 11:02:40 »

Da kann man anrufen, die BwDLZ haben nur mit der Zahlung rein gar nichts zu tun sonder die Stelle, die Ihre Dienstbezüge zahlt. Deren Telefonnummer steht auf der Abrechnung.

Alles klar, vielen Dank!  :) ;)
Autor: KillBurn93
« am: 10. Juli 2017, 09:52:50 »

Das ist eine Sache von BaPers und BVA.
Die einen verlängern Ihre Dienstzeit und die anderen Zahlen aus.
Autor: KlausP
« am: 10. Juli 2017, 09:52:42 »

Da kann man anrufen, die BwDLZ haben nur mit der Zahlung rein gar nichts zu tun sonder die Stelle, die Ihre Dienstbezüge zahlt. Deren Telefonnummer steht auf der Abrechnung.
Autor: Lorenzo
« am: 10. Juli 2017, 09:49:05 »

Kann man denn im BWDLZ oder so anrufen und da mal nachfragen, wie das genau aussieht? Wenn ja, hat da wer die Kontaktdaten?
Autor: Ralf
« am: 06. Juli 2017, 14:22:15 »

Lies doch einfach den §43b  ::)
Autor: vrael
« am: 06. Juli 2017, 12:16:04 »

Also mir wurde im KC mitgeteilt, dass man den ersten Teil der Verpflichtungsprämie mit der Ernennung zum SAZ erhält. Und den zweiten Teil mit bestehen der Feldwebelprüfung.

Kann natürlich auch variieren.
Autor: Aragorn01
« am: 06. Juli 2017, 11:32:25 »

Danke, werde mir den § im BBESG mal durchlesen...
Autor: Ralf
« am: 06. Juli 2017, 07:43:55 »

§43b BBesG.
Grob gesagt: Wenn die Verwendung eine Mangelverwendung ist und dieses in der entsprechenden Zentralen Dienstvorschrift aufgeführt ist.
Autor: Aragorn01
« am: 06. Juli 2017, 07:26:14 »

Ich schließe mich der Frage an und habe eine weiter ;) unter welcher Voraussetzung wird die Verpflichtungsprämie gezahlt?
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