Autor: Ralf
« am: 13. Mai 2017, 16:51:51 »Ja. Das steht doch auch in fast jedem Beitrag, dass das nur für zukünftige Maßnahmen gilt, wenn man als SAZ eine Wohnung anerkennen lässt. Ist das denn ein Problem das jetzt zu machen?
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Sie kann erst dann für die nächste Maßnahme berücksichtigt werden, wenn sie anerkannt ist. Und es ist ein Unterschied ob man eine Wohnung mit Ernennung hat oder sie später anerkennen lässt. Im letzten Fall ist sie ggf. nicht berücksichtigungsfähig, obwohl sie anerkannt ist.Also wenn ich erst nach dem 1.7. eine wohnung beziehe muss ich warten bis ich wieder versetzt werde?