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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 13. Mai 2017, 16:51:51 »

Ja. Das steht doch auch in fast jedem Beitrag,  dass das nur für zukünftige Maßnahmen gilt, wenn man als SAZ eine Wohnung anerkennen lässt. Ist das denn ein Problem das jetzt zu machen?
Autor: MarcU
« am: 13. Mai 2017, 16:46:13 »

Sie kann erst dann für die nächste Maßnahme berücksichtigt werden, wenn sie anerkannt ist. Und es ist ein Unterschied ob man eine Wohnung mit Ernennung hat oder sie später anerkennen lässt. Im letzten Fall ist sie ggf. nicht berücksichtigungsfähig, obwohl sie anerkannt ist.
Also wenn ich erst nach dem 1.7. eine wohnung beziehe muss ich warten bis ich wieder versetzt werde?
Autor: Ralf
« am: 13. Mai 2017, 16:43:36 »

Sie kann erst dann für die nächste Maßnahme berücksichtigt werden, wenn sie anerkannt ist. Und es ist ein Unterschied ob man eine Wohnung mit Ernennung hat oder sie später anerkennen lässt. Im letzten Fall ist sie ggf. nicht berücksichtigungsfähig, obwohl sie anerkannt ist.
Autor: MarcU
« am: 13. Mai 2017, 16:34:44 »

Okay, der umstand wenn man schon eine Wohnung hat ist mir jetzt halbwegs klar, aber als frage bleibt:
-Was ist, wenn ich erst nach dem 1.7. offiziell eine eigene Wohnung habe
-Muss der eigene Haushalt schon vor dem Diensteintriff als FWDLer bestanden haben?

grüße
marc
Autor: StOPfr
« am: 13. Mai 2017, 15:42:04 »

Es geht hier gar nicht um den Wechsel von FWDL zu SaZ, wie der Betreff vermuten ließ, sondern um eine eventuelle Trennungsgeldberechtigung. Der Betreff wurde daher angepasst. 
Zum Trennungsgeld gibt es schon viele Threads. Erste Informationen dort; falls dann noch Fragen sind, gern.
Autor: marcU
« am: 13. Mai 2017, 14:56:49 »

Moin,
Hab da mal ein paar Fragen. Erstmal zur Situation:
Ich bin derzeit FWDLer, wechsel am 1.7. (wenn es der Dienstherr zulässt) mit versetzung zum SaZ4.
Wohnen tue ich offiziell zuhause, aber praktisch bei meiner Freundin. Freundin kann leider nicht mit zum Dienstort ziehen, da sie hier studiert.
Mein Wohnort ist 330km vom zukünftigen Dienstort entfernt, der neue wäre dann 360 km entfernt.

Die Frage die ich habe ist, wie schaut das aus mit Trennungsgeld etc. wenn ich bis zum 1.7. keine offizielle eigene Wohnung habe?
Lohnt es sich jetzt noch schnell zu schauen das ich mit in den Mietvertrag rein komme oder kann ich auch noch nach dem 1.7. fernab des Dienstortes in eine eigene Wohnung ziehen und dadurch trennungsgeldberechtigt werden? Gibt es da einen Unterschied wenn man Verlobt o.ä. ist?

Viele Grüße
Marc
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