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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: Thomi35
« am: 25. April 2024, 06:33:17 »

Und offensichtlich entspricht der drittletzte Punkt der Anlage 6.2 dem vom TE darstellten Sachverhalt, ebenfalls mit dem Hinweis auf die Gleichwertigkeit.
Autor: McoIv
« am: 24. April 2024, 18:18:09 »

Vielen Dank für diese Information!

Ich weis nicht was ich sagen soll, außer Danke!
Autor: LwPersFw
« am: 24. April 2024, 14:32:25 »

Ich verstehe es auch nicht... wenn Ihr Abschluss einem der Punkte in der u.g. Anlage 6.2 zuzuordnen ist...

Hinzu tritt, dass die SLV nur "gleichwertig" kennt...


Soldatenlaufbahnverordnung

"Unterabschnitt 5

Militärfachlicher Dienst

§ 43 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter

(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes (Offizieranwärterin oder Offizieranwärter)
kann eingestellt werden, wer mindestens einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt."


Regelung A-1340/49

"4.7.5.1 Voraussetzungen für die Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter – § 43 SLV

4130. Für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes kann bei Bedarf
und Eignung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter als SaZ mit dem niedrigsten Dienstgrad der
Mannschaften eingestellt werden, wer einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig
anerkannten Bildungsstand besitzt."

"Anlage 6.2

Bildungsvoraussetzungen für die Einstellung, Übernahme oder Zulassung in eine Laufbahn der Mannschaften,
Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und Offiziere

4. Der erfolgreiche Besuch einer Realschule (Mittlere Reife oder Fachoberschulreife) oder ein
als gleichwertig anerkannter Bildungsstand wird nachgewiesen durch

• das Abschlusszeugnis einer Realschule,
• das Abschlusszeugnis einer Gesamtschule, einer Realschule oder eines Gymnasiums über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Land Brandenburg),
• das Abgangszeugnis aus der Oberstufe eines Gymnasiums ab Klasse 11 oder der entsprechenden Jahrgangsstufe einer Gesamtschule,
• das Abgangszeugnis aus Klasse 10 eines Gymnasiums oder der Jahrgangsstufe 10 einer Gesamtschule mit Versetzungsvermerk nach Klasse 11 (Jahrgangsstufe 11) bzw. mit einem Zusatzvermerk, dass dieses Zeugnis dem Abschlusszeugnis der Realschule gleichwertig ist,
• das Abschlusszeugnis der Klasse 10 einer Haupt- oder Sonderschule mit einem Vermerk oder einer Zusatzbescheinigung darüber, dass das Zeugnis dem Abschlusszeugnis der Realschule gleichwertig ist,
• das Zeugnis über die Prüfung zum nachträglichen Erwerb des Realschulabschlusses,
• das Abschlusszeugnis einer Abendrealschule,
• das Zeugnis über die Prüfung zum Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss – und des erweiterten Sekundarabschlusses I durch Nichtschüler (Land Niedersachsen),
• das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule, die zur Fachoberschulreife führt,
• das Abschlusszeugnis einer Berufsaufbauschule über die Fachschulreife,
• das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Fachschule, in dem die durch Zusatzprüfung erlangte Fachschulreife bescheinigt wird,
• das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten zweijährigen Handelsschule,
• das Abschlusszeugnis des Realschullehrganges einer Bundeswehrfachschule,
• das Abschlusszeugnis der Fachschulreifelehrgänge einer Bundeswehrfachschule,
• die Bestätigung über die Feststellung eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes aus Hauptschulabschluss und Berufsausbildung,
• das Abschlusszeugnis einer zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie
• die Anerkennung der Gleichstellung von im Ausland erworbener Schulabschlüsse mit den o. a. Nachweisen.

Autor: McoIv
« am: 24. April 2024, 12:55:29 »

Hi, ich würde mich dem Beitrag einmal anschließen und habe eine Frage, die mich bis heute beschäftigt.

Wie mein Vorredner bereits erwähnt hat, gibt es die Möglichkeit Hubschrauberpilot im militärfachlichen fliegerischen Dienst zu werden, wenn man im Besitz der mittlere Reife ist.

Nun kann mir da bitte mal einer erklären wo es folgenden Unterschied gibt?

1. man hat den Abschluss nach verlassen der Realschule erlangt.

2. man hat die Hauptschule besucht, eine Ausbildung gemacht und über die Berufsschule (Voraussetzungen erfüllt!) die mittlere Reife erreicht.

Ich habe mich mit der 2. Option für den militärfachlichen Dienst beworben. Allerdings eine Absage erhalten mit der Begründung: Sie haben keine mittlere Reife. Bei mir im Zeugnis steht:,, Dieser Abschluss ist dem mittlere Bildungsabschluss gleichwertig“. (Formulierung vom Bl zu Bl unterschiedlich)
Am Telefon sagte man mir, ihr Abschluss ist gleichwertig aber nicht gleichartig. Zudem wurden Andeutungen gemacht, dass alle Bewerbungen über seinen Schreibtisch laufen.

Wo ist da der Unterschied? Ganz ehrlich, ich verstehe es nicht. Überall im Internet kann man nachlesen, dass ich die mittlere Reife habe. Es auf meinem Zeugnis lediglich anders formuliert wurde.

Die Dame im BaPersBw die meine Bewerbung bearbeitet hat sagte mir:,, Notendurchschnitt von 1,8, Lebenslauf etc. Passen für diese Laufbahn, aber die Verordnungen (diese kenne ich natürlich nicht) verlangen die mittlere Reife
Ihr Vorgesetzter sagt mir im zweiten Telefonat, dass wie oben schon Beschrieben, gleichwertig nicht gleichartig ist etc.

Vielleicht kann mir jemand von euch aufschlüsseln was ich nicht verstehe 😅


Lg und ich wünsche allen alles Gute!

Vielleicht hilft es mir nicht, aber so steht wenigstens etwas darüber hier im Forum und dem ein oder anderen hilft mein Kommentar weiter :)
Autor: Ralf
« am: 22. Februar 2024, 20:34:43 »

Wer mit einem schlechten Realschulzeugnis sich für den OffzMilFD bewirbt, hat recht wenig Chancen eingeladen zu werden.
Die Vorauswahl ist hier schon eine Hürde.
Autor: F_K
« am: 22. Februar 2024, 12:31:02 »

Nachtigall ich hör Dir trapsen ...

@ Cyberpunk:

Unabhängig von der Bewerbung sind "Brüche" im Lebenslauf ungünstig, und ein "Abbruch" ist ein erheblicher Bruch, insbesondere, wenn dann noch eine "Lücke" im Lebenslauf dazu kommt (hier also Bruch und Lücke).

Da eine Bewerbung bei der Bundeswehr, insbesondere für diese EINE Laufbahn, in der Regel MONATE dauert, solltest Du baldmöglich (im Sinne von sofort) eine Tätigkeit aufnehmen, die zumindest die Lücke beendet.

Der "Grund" für den Abbruch sollte ebenfalls überdacht werden - wirkt für einen Außenstehenden "komisch".

Was ist "im Durchschnitt gut"? Konkrete Note in Mathe / Deutsch /  Englisch? Wieviele "Ausreichend"? (Rhetorische Frage, brauchst nicht antworten).

Also nochmal: Gespräch beim Berater (schon Termin?), Bewerbung, dann weitersehen - bitte parallel ggf. andere Laufbahnen prüfen und Plan B und C vorbereiten und durchführen.

Viel Erfolg.
Autor: cyberpunk
« am: 22. Februar 2024, 12:05:36 »

Vielen Dank für die freundlichen Antworten.
Meine Noten sind im Durchschnitt gut.
Ich habe das Gymnasium verlassen, weil es da überhaupt keine Gemeinschaftlichkeit und nur noch Statusdenken gab.
Es ist mir klar, dass es jetzt sehr schlecht für mich aussieht, weil ich das Gymnasium abgebrochen habe.
Habe noch keine andere Tätigkeit angefangen und werde mich jetzt für diese Laufbahn bewerben.
Autor: Ralf
« am: 21. Februar 2024, 20:55:31 »

Ja, gehört habe ich auch, dass es bei den Strahlflugzeugführern mittlerweile auch Dienstposten für Fachdienst-Offiziere gibt.

Aber handfestes weiss ich dazu nicht.
Dazu am besten einfach einen Termin bei der Karriereberatung nutzen
Richtig. Die Lfb OffzMilFD ist für verschiedene Verwendungen geöffnet. Die Bildungsvoraussetzungen sind Mittlere Reife.
Verwendungen sind alle im FlgDst, MilFS und EinsFüDst.
Autor: F_K
« am: 21. Februar 2024, 19:41:31 »

Offtopic:

Hübschraubär:

Mein Ratschlag ist Bewerbungsgespräch beim Berater, bewerben und viel Erfolg.

Eine Lagebeurteilung hilft aber klarer zu sehen - und ggf  auch Optoäionen ins Blickfeld zu nehmen - just my 2 cents
Autor: HubschrauBär
« am: 21. Februar 2024, 19:01:33 »

Offtopic Frage:

Wie sind den die Noten und derzeitige Beschäftigung?

Planungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen sind nämlich neben formalen Qualifikationen wichtig - sonst ist es schwierig bis unmöglich.
Das ist doch hier unwichtig.

Ich würde mich nicht auf irgendwelche halbgaren "Prognosen" einlassen.

Bewerben, testen lassen und dann wird man es wissen.
Kenne genug traurige Mitmenschen, die sich von ihren Träumen haben abbringen lassen und sich nie beworben haben.
Autor: F_K
« am: 21. Februar 2024, 18:26:51 »

Offtopic Frage:

Wie sind den die Noten und derzeitige Beschäftigung?

Planungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen sind nämlich neben formalen Qualifikationen wichtig - sonst ist es schwierig bis unmöglich.
Autor: HubschrauBär
« am: 21. Februar 2024, 17:40:48 »

Ja, gehört habe ich auch, dass es bei den Strahlflugzeugführern mittlerweile auch Dienstposten für Fachdienst-Offiziere gibt.

Aber handfestes weiss ich dazu nicht.
Dazu am besten einfach einen Termin bei der Karriereberatung nutzen
Autor: cyberpunk
« am: 21. Februar 2024, 16:59:46 »

@HubschrauBär

Du kannst dich mit der mittleren Reife als Hubschrauberführeroffizier an der Laufbahn des militärischen Fachdienstes bewerben.

Auf den Seiten von bundeswehrkarriere.de stehen auch bei Kampfpilotin und Pilot die Mindestvoraussetzung Mittlere Reife.

Gilt für diese Laufbahnen das gleiche?

Liebe Grüße
Autor: HubschrauBär
« am: 21. Februar 2024, 14:25:15 »

Du kannst dich mit der mittleren Reife als Hubschrauberführeroffizier an der Laufbahn des militärischen Fachdienstes bewerben.

In dieser Laufbahn gibt es auch kein Studium.
Die "Karrieremöglichkeiten" sind entsprechend im Vergleich zum Truppendienst eingeschränkt.

Natürlich musst du dich (wie immer) hier im Rahmen der Bestenauslese über verschiedene Phasen durchsetzen.

Viel Erfolg

Autor: KlausP
« am: 21. Februar 2024, 14:14:35 »

Soweit ich weiß gibt es auch die Möglichkeit als Offizier des militärfachlichen Dienstes zum Hubschrauberpiloten ausgebildet zu werden. Hier wären die Zugangsvoraussetzungen anders als beim Offizier des Truppendienstes mit Studium. Genaueres sollte @Ralf dazu schreiben können.
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