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Zusammenfassung

Autor: wolverine
« am: 20. Oktober 2014, 13:31:34 »

Das spricht schon einmal gegen ein Sonderkündigungsrecht.
Autor: MarcoCosta
« am: 20. Oktober 2014, 13:01:01 »

Entschuldige es soll natürlich lauten: Einberufung zur Eignungsübung...


Ja der Wohnort bleibt bestehen...
Autor: F_K
« am: 20. Oktober 2014, 12:38:23 »

Zitat
Einzug zur Bundeswehr

Der (gesetzliche) Grundwehrdienst, bzw. die Einberufung dazu ist ausgesetzt - es handelt sich also ggf.
um den Antritt einer anderen "Arbeitsstelle" - ein Ereignis, dass nur einer der beiden Vertragspartner zu verantworten hat.

Zitat
Am Wochenende werde ich Zuhause sein,

.. und hier scheint sich ja noch nicht mal der Wohnort zu verändern.
Autor: MarcoCosta
« am: 20. Oktober 2014, 12:36:27 »

Vielen Dank schonmal für die Antwort.

Eine Filiale ist nur hier im Ort. (Keine Fitnesskette)

Am Wochenende werde ich Zuhause sein, aber eben nur am Wochenende. Das Sportangebot der BW unter der Woche wird für mich ausreichend sein  :D , sodass ich das Fitnessstudio eben nicht mehr benötige.

Ich werde es mal versuchen und hier Feedback geben ob die Kündigung durch ging oder eben nicht.
Autor: wolverine
« am: 20. Oktober 2014, 12:29:47 »

Das ist nur im Einzelfall zu entscheiden (gibt es Filialen in der Nähe zum Dienstort/ wird vollständig umgezogen oder ist man zumindest am Wochenende meistens vor Ort/ Vertragsgestaltung insgesamt). Ein grundsätzliches Kündigungsrecht eröffnet der Dienstantritt nicht.
Autor: MarcoCosta
« am: 20. Oktober 2014, 12:24:05 »

Hallo Zusammen,

gibt es Erfahrungen bzw. eine Rechtssprechung zu folgendem Thema:

Fitnessstudio Vertrag Außerordentliche Kündigung aufgrund Einzug zur Bundeswehr

Aufgrund der Entfernung zur Kaserne ist es mir nicht mehr möglich das Fitnessstudio regelmäßig zu besuchen, rechtfertigt dies eine Außerordentliche Kündigung?

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