Autor: Ralf
« am: 08. Februar 2018, 17:06:12 »Ich traue das den DV zu, du halt nicht.
Zitat
Nachschlagen kann auch noch mehr...Das ist ja schon mal ein guter Anfang.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Nachschlagen kann auch noch mehr...Das ist ja schon mal ein guter Anfang.
Und nun? Warum muss aus jeder Frage ein Grundsatzproblem gemacht werden?
Zitatnoch kann ein Vorgesetzter eine Verbindliche Aussage dazu treffenDas weiß aber auch jeder Spieß und Chef.
Kurz: Was der Perser in der Kompanie nicht weiß, das weiß regelmäßig auch niemand anderes in der Kompanie.Eben mal die Probe gemacht: einen vom Studium abgelösten Leutnant gefragt: "Was meinen Sie, wird, wird ihre Weiterverpflichtung irgendwo aufbewahrt und falls ja, wo?" "In meiner "Akte". Na, so schwer ist das wohl doch nicht. Wer redet denn von Spezialwissen?
Dann hat er in der Tat ein Problem
zum einen wird dann eine adäquate Dienstaufsicht schwierig
zum anderen überträgt die A-1480/6 - "Führung der Personalakten der Soldaten und der Personalunterlagen mit Personalaktenqualität" dem DV verschiedene Aufgaben.
Die Angabe der GAIP und der Vorschriften resultierte aus der Einlassung des Beitrages vor meinem. Und war nicht auf deinen Beitrag bezogen, oder hatte ich den zitiert?
GAIP BAPersBw Abt III und IV - KeNr 71-01-00
A-1480/6 und A-1380/2