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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: 05. Mai 2024, 22:09:24 
Begonnen von Wied55 - Letzter Beitrag von F_K
Bitte nicht Kausalität "verdrehen", Danke.

 2 
 am: 05. Mai 2024, 21:57:08 
Begonnen von Wied55 - Letzter Beitrag von Bashy1
Zitat
Aber eben auch mit einer Regenerationsplanung hinterlegt.
Deswegen bspw. auch nicht prämienberechtigt, weil keine Mangelverwendung.

Du hast da sicher eine bessere Einsicht als ich. Wusste gar nicht, dass sich aus Prämien Regenerationsplanungen ableiten lassen. Man lernt nie aus.  ;)

 3 
 am: 05. Mai 2024, 21:55:29 
Begonnen von Sachbearbeite® - Letzter Beitrag von thelastofus
Zitat
Ein Dauerresi sucht sich seine Stelle aus
- Er wird NICHT alle paar Jahre versetzt

Naja ein aktiver sucht sich letzendlich doch auch die Stelle aus.

Und alle paar Jahre wird man zumindest in der Fw Laufbahn abgesehen von Lehrgängen ja auch nicht mehr versetzt.


Zitat
ein 58 jähriger Resi der zwar nicht mehr körperlich als Handwerker - LKW-Fahrer - Koch ..  in Vollzeit arbeiten mag oder will hat es bei der BW auf einem dementsprechenden DP dann schon ruhiger 

Die Dauer Resis die ich kenne und kannte, haben im zivilen allerdings ohnehin schon heizungsnahe Verwendungen und sind meist arbeitslos oder selbstständig.. (so war es zumindest noch in unserer RK bevor diese sich  sozusagen auflöste)

Aber wo es geht ist es ja gut für diejenigen. Man sollte lieber das Thema angehen das man keine Zustimmung vom AG mehr benötigt, das wäre wichtiger als die Verlängerung auf 12 Monate, für einen Personenkreis, der ohnehin keine Probleme hat RDL Zu leisten..

 4 
 am: 05. Mai 2024, 21:44:38 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Lohnsteuer ist individuell (Familienstand, Kinder, Höhe Einkommen und viele weitere Faktoren ...)

ok wird also aufs gesamte einkommen draufgerechnet und Mit versteuert. Danke. Das wollte ich nur wissen.

 5 
 am: 05. Mai 2024, 21:31:23 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von F_K
Lohnsteuer ist individuell (Familienstand, Kinder, Höhe Einkommen und viele weitere Faktoren ...)

 6 
 am: 05. Mai 2024, 21:27:59 
Begonnen von Jacqueline W. - Letzter Beitrag von F_K
Sicherlich wird der Anteil Krankenpflege anrechenbar sein - ist nur die Frage, ob sich das im Ausbildungsplan abbilden lässt.

... und damit keine "echte" Frage - Du verpflichtest dich über 10 Jahre - da kommt es auf die Tätigkeit von ein paar hundert Stunden nicht drauf an ...

Viel Erfolg.

 7 
 am: 05. Mai 2024, 20:44:50 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Und ebenfalls zu beachten...

Zunächst wird Ihre Dienstzeit auf 2 Jahre festgesetzt sein.

Dies bedeutet, werden Sie

+ TG-Empfänger nach § 3 : Versteuerung des TG nach 3 Monaten
+ TG-Empfänger nach § 6 : keine Versteuerung, da Verwendungsdauer unter 48 Monate

Wenn Sie sich dann auf die geplanten 8 Jahre weiterverpflichten ... ist davon auszugehen das Ihre Verwendungsdauer auf der Personalverfügung auf das Dienstzeitende festgesetzt wird.

Da dies spätestens zum Ende der ersten 2 Jahre passiert ... kommen dann noch mindestens 6 Jahre.

Folge wäre dann auch bei § 6 : das TG wird versteuert, da die Verwendungsdauer am Standort 48 Monate überschreitet.

Ah okay. Also nach 48Monaten müsste ich es bei TG6 dann versteuern.  Das habe ich beiläufig bereits irgendwo gelesen.... kann mich aber nicht an den Prozentsatz erinnern.

Wie genau wird das TG dann versteueuert?

 8 
 am: 05. Mai 2024, 20:42:54 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Und beachten Sie den Hinweis von @200/3 bzgl. des Verbleibs am Standort - wenn Sie TG 6 - Empfänger sind.

Zitat

Genauso kann man bei 6 tageweise am Dienstort verbleiben, bekommt dann natürlich für die jeweiligen Tage keine Fahrtkosten erstattet und kommt selber für die Unterkunft vor Ort auf.
Mit Glück gibt es Kapazitäten/Stuben in der Kaserne die man dafür im Einzelfall und nach Absprache nutzen kann (und bezahlen muss), ansonsten halt Pension/Hotel/was auch immer als Selbstzahler.



Etwas Anderes würde hier nur gelten, wenn Sie aus dienstlichen Gründen am Standort verbleiben müssen.

Also nicht auf Grund eigener Entscheidung, sondern auf Grund dienstlicher Anordnung.

Nur in diesem Fall würde § 6 Absatz 3 gelten:

"Muß aus dienstlichen Gründen am Dienstort übernachtet werden , werden die dadurch entstandenen notwendigen Mehraufwendungen erstattet."



Wollen Sie aber aus rein privaten Gründen als TG 6-Empfänger am Dienstort übernachten ... müssen Sie auch selbst die Kosten tragen !

M.E. sollten Sie die Möglichkeit das ein dienstlicher Anlass, der Ihnen auch von den zuständigen Vorgesetzten schriftlich bestätigt wird, vorliegt --- nicht in Ihre Überlegungen einbeziehen.

Planen Sie damit, dass Sie - im Falle das Sie TG 6-Empänger werden - auch täglich Pendeln werden. D.h. jeden Tag 230 km... über viele Jahre ...

Danke für die Information.

Mir stellte sich nur die Frage da der Dienstort im Winter vermutlich schwer zu erreichen sein könnte ob es für diese Fälle eine Regelung gibt?


 9 
 am: 05. Mai 2024, 20:29:24 
Begonnen von silent-hilll1 - Letzter Beitrag von Ralf
Zitat
Ist es mir möglich als noch ziviler Bewerber für die Laufbahn der Feldwebel ein Angebot oder Verwendungsvorschlag abzulehnen?
du unterschreibst nur das, was du willst, also kannst du auch ablehnen.
Zitat
Wie stehen die Chancen meine Wunsch Verwendung zu erhalten?
Zwischen 0 und 100 %. Je nach Verwendung, Region und Bedarf. Die Frage ist so nicht zu beantworten, zumal keiner in die Zukunft schauen kann, was in 1-2 Jahren wo für ein Bedarf herrscht.

 10 
 am: 05. Mai 2024, 20:03:32 
Begonnen von silent-hilll1 - Letzter Beitrag von silent-hilll1
Schönen guten Abend!

Ich bin neu hier in dem Forum, allerdings kenne ich mich mit der Bundeswehr und der grundsätzlichen Verwendung und Ausbildung aus.

Nun meine Frage:

Ist es mir möglich als noch ziviler Bewerber für die Laufbahn der Feldwebel ein Angebot oder Verwendungsvorschlag abzulehnen?

Info: ich werde erst in 1,5 Jahren zur Musterung und den Eignungstest gehen, da ich jetzt noch nicht kann. Ich bin 22 Jahre jung, bin sehr sportlich, und habe Erfahrung im Umgang mit Menschen, der Bundespolizei, und bin zuverlässig. Außerdem werde ich zum Zeitpunkt der Musterung mit der allgemeinen Hochschulreife antreten. Ich habe vor mich für 13 Jahre verpflichten zu lassen, und mein bestes zu gehen sodass ich bestmöglich abschneide.

Wie stehen die Chancen meine Wunsch Verwendung zu erhalten?
Ich danke im Voraus für antworten, ich versuche aktiv zu lesen und zu antworten.



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