Autor: KSK-Buddy
« am: 10. April 2003, 14:39:05 » Ich glaube der Brücke ist es letztendlich gleichgültig, wann sie durch zu hohes Gewicht zum Einsturz gebracht wird. Letztendlich sind das ja nur berechnete Richtwerte, ob die Brücke das Gewicht letztendlich auch im "Ernstfall" aushält ist eine andere Geschichte. (Gerade bei älteren Brücken kommen mir da einige Zweifel...) Meistens wird aber immer 10% vom zulässigen Höchstgewicht extra runtergerechnet, damit die Werte über einen möglichst langen Zeitraum noch aktuell bleiben.