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Zusammenfassung

Autor: KSK-Buddy
« am: 10. April 2003, 14:39:05 »

 ;) Ich glaube der Brücke ist es letztendlich gleichgültig, wann sie durch zu hohes Gewicht zum Einsturz gebracht wird. Letztendlich sind das ja nur berechnete Richtwerte, ob die Brücke das Gewicht letztendlich auch im "Ernstfall" aushält ist eine andere Geschichte. (Gerade bei älteren Brücken kommen mir da einige Zweifel...) Meistens wird aber immer 10% vom zulässigen Höchstgewicht extra runtergerechnet, damit die Werte über einen möglichst langen Zeitraum noch aktuell bleiben.
Autor: schlammtreiber
« am: 10. April 2003, 13:28:53 »

...gilt die Begrenzung denn nur im Frieden?
...oder auch im V-Fall?
 :)
Autor: KSK-Buddy
« am: 09. April 2003, 11:26:18 »

Ok, Ok mittlerweile weiß ich es ja!! Danke aber trotzdem :-))
Autor: wadenbeisser
« am: 09. April 2003, 07:44:36 »

Hab leider bei dem bereits bestehenden Beitrag nicht antworten können.
Die Schilder zeigen das zulässige Gewicht des drüberfahrenden Fahrzeuges an.

Diese "gelben runden Bw-Schilder" zeigen allerdings nicht das zulässige Gewicht, sondern vielmehr die zulässige MLC (militärische Lastenklasse) an.
Autor: Übertrag
« am: 08. April 2003, 22:51:05 »

Autor: Wolfgang
« am: 08. April 2003, 22:46:45 »

Hab leider bei dem bereits bestehenden Beitrag nicht antworten können.
Die Schilder zeigen das zulässige Gewicht des drüberfahrenden Fahrzeuges an. Unterschiede zwischen Privat-LKW's und Panzern weil ein LKW eine andere Punktbelastung als ein LKW hat. Bei dem Panzer wird das Gewicht auf die Länge der Kette(n) verteilt, bei einem LKW dagegen nur auf die kleinen Flächen der Reifen. Daher die Extra-Schilder für die BW-Fahrzeuge. Hoffe es ist einigermaßen verständlich geschrieben.  :)
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