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Zusammenfassung

Autor: Sempiternal
« am: 08. Dezember 2018, 15:55:40 »

@Nachtmensch

Zunächst mal würde ich empfehlen richtig zu lesen!
Ich kann dir natürlich kein Urteil Urteil eines BVerfG nennen, da es kein Urteil gibt. Das hatte ich aber auch nicht geschrieben. Ich habe geschrieben, dass es wohl nicht so ganz verfassungskonform ist.

Die Quelle meiner "Behauptung" ist (bzw. war, siehe unten) das BAPersBW. Dieses hat seinen Sitz in Köln und ist berechtigt dahingehend Auskunft zu erteilen.

Eine interne Weisung vom Ministerium an die obere Behörde kann man natürlich nicht öffentlich nachlesen. Das du das fragst, zeigt schon, dass du da nicht im Thema bist.

Dass man "nur" einen Versetzungsantrag stellen muss hat auch keiner behauptet. ich weiß nicht so recht was mit dir los ist bzw. was dein Problem ist. Um deine Frage zu beantworten wie viele Master da Theater gemacht haben und auf einer "Beförderung" gepocht haben:
Laut Aussage des BAPersBW waren es viele, sonst hätte es eine entsprechende Weisung nicht gegeben.

Grundsätzlich empfehle ich dir richtig zu lesen und bei Unklarheiten kannst du selbst beim BAPersBW anrufen und dich aus erst4er Hand informieren. So hab ich das nämlich auch gemacht...

Bei mir war es so, dass ich mich für den Direkteinstieg gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst beworben habe. Mit meinem Master. Das war im Mai/Juni 2018. Ich bekam sofort die Mitteilung dass ich aufgrund des Masterabschlusses nicht für das Bewerbungsverfahren im gehobenen Dienst zugelassen werden kann, da ich mich  mit Master ausschließlich in den höheren bewerben könne.

Nach dem oben genannten Telefonat mit dem BAPersBW wurde ich dann dennoch zugelassen, da ich zu dem Zeitpunkt gerade erst an der Masterarbeit saß und noch nicht abgegeben hatte. In dem Telefonat wurde mir das zuvor geschilderte bestätigt. Ob du mir das jetzt glaubst oder es besser wissen willst, interessiert mich ehrlich gesagt nicht. Das war die Reglung bei der Bundeswehrverwaltung und zwar auf Weisung des Ministeriums.

Ich schreibe das war die Regelung, weil sich das vor kurzem geändert hat. Das habe ich am Mittwoch während meines AC in Köln erfahren. Die Regelung/Weisung gibt es tatsächlich aktuell nicht mehr (Aussage des Kommissionsleiters im BAPersBW).
Wann das geändert wurde weiß ich nicht. Im Juli/Aug war es definitiv noch so, dass man mit Master nicht zugelassen wurde.

Mir ist es auch ehrlich gesagt Wurst, denn ich wurde am Mittwoch eingestellt. Wenn du es besser weißt als das BAPersBW, dann bitte :-D...
Autor: chris190
« am: 04. Dezember 2018, 11:06:10 »

Sorry für die Rechtschreibfehler. Habe nur kurz auf dem Handy getippt. Ich meinte nur das ein Master in BWL sehr wohl für den gd qualifiziert.
Autor: chris190
« am: 04. Dezember 2018, 11:03:32 »

@Sempiternal.

Sorry aber das ist mit Verlaub falsch. Ein Kollege mit einem Maßt er in Bel hat sich auch für den gf beworben und hat das Ac bestanden und würde auch eingestellt. Deine Ausführungen sind somit nachweislich falsch.

Autor: Nachtmensch
« am: 03. Dezember 2018, 19:42:09 »

Mit Master wirst du entsprechend nicht zum Bewerbungsverfahren im gehobenen Dienst zugelassen. Das gilt übrigens ausschließlich für externe Bewerber.
Hast du eine Quelle für diese Behauptung?

Das ist keine Regelung von einzelnen Dienststellen, sondern wird in der gesamten Bundeswehrverwaltung auf Weisung des BMVg so gehandhabt.
siehe oben bzw. wo kann man das in der Weisung nachlesen?

Als Begründung wird, wie M05W12S69 schon angemerkt hat, tatsächlich das Problem mit der Zwischenstation angegeben. Man möchte so z.B. den Weg von Masterabsolventen über den gehobenen Dienst in den höheren Dienst vermeiden. Es sorgt auf den Dienstellen für Unruhe, wenn ständig Masterabsolventen nach nur zwei Wochen im Dienst auf ihre Versetzung in den höheren Dienst bestehen. Solche Probleme hatte man wohl vor der Regelung öfter.
Hast du eine Quelle für die Behauptung, dass man "nur" einen Versetzungsantrag stellt und das AC nicht nochmal für den höheren Dienst durchlaufen muss? Von wieviel Masterabsolventen redest du? Von wievielen Beamten im gehobenen Dienst hast du diese vorgehensweise erlebt? Ich klammere die Tarifbeschäftigten mal aus, denn da gibt es keinen gehobenen Dienst.


Grundsätzlich ist das ein nachvollziehbares System. Allerdings gibt es da in vielen Bereichen auch größere Probleme.
Ein Wirtschaftsjurist mit Masterabschluss aber ohne 2. Staatsexamen hat keine Chance auf eine Stelle in der Bundeswehrverwaltung.
Für den gehobenen Dienst ist er mit dem Master überqualifiziert. Für den höheren Dienst ist er ohne 2. Staatsexamen (Einstellungsvoraussetzung für Juristen im höheren Dienst der Bundeswehrverwaltung) nicht qualifiziert.
Das ist natürlich nicht so ganz verfassungskonform. Unter anderem wegen solchen Problemen wird das System jetzt auch auf Bundesebene langsam angepasst.
Kannst du das Urteil vom BVerfG bitte nennen, dass es nicht verfassungskonform ist.
Autor: Sempiternal
« am: 03. Dezember 2018, 18:24:29 »

Auf Bundesebene ist es teilweise noch so, dass die Laufbahnen nicht nur nach oben, sondern auch nach unten Grenzen haben.

Bedeutet:
Mit Bachelor bist du für den Direkteinstieg höheren Dienst nicht qualifiziert und für den mittleren Dienst überqualifiziert. Mit Master wirst du entsprechend nicht zum Bewerbungsverfahren im gehobenen Dienst zugelassen. Das gilt übrigens ausschließlich für externe Bewerber.

Das ist keine Regelung von einzelnen Dienststellen, sondern wird in der gesamten Bundeswehrverwaltung auf Weisung des BMVg so gehandhabt. In anderen Bundesbehörden, etwa der BNetzA wird ähnlich verfahren. Das Ganze ist aber zur Zeit in Überarbeitung. Auf Landesebene wurde bereits ( zumindest soweit ich weiß) überall angepasst. Bei Bundesbeamten kommt es auf die Weisung des jeweiligen Ministeriums an.

Als Begründung wird, wie M05W12S69 schon angemerkt hat, tatsächlich das Problem mit der Zwischenstation angegeben. Man möchte so z.B. den Weg von Masterabsolventen über den gehobenen Dienst in den höheren Dienst vermeiden. Es sorgt auf den Dienstellen für Unruhe, wenn ständig Masterabsolventen nach nur zwei Wochen im Dienst auf ihre Versetzung in den höheren Dienst bestehen. Solche Probleme hatte man wohl vor der Regelung öfter.

Grundsätzlich ist das ein nachvollziehbares System. Allerdings gibt es da in vielen Bereichen auch größere Probleme.
Ein Wirtschaftsjurist mit Masterabschluss aber ohne 2. Staatsexamen hat keine Chance auf eine Stelle in der Bundeswehrverwaltung.
Für den gehobenen Dienst ist er mit dem Master überqualifiziert. Für den höheren Dienst ist er ohne 2. Staatsexamen (Einstellungsvoraussetzung für Juristen im höheren Dienst der Bundeswehrverwaltung) nicht qualifiziert.
Das ist natürlich nicht so ganz verfassungskonform. Unter anderem wegen solchen Problemen wird das System jetzt auch auf Bundesebene langsam angepasst.

Ich hatte mal nachgefragt, wann man bei er BW mit einer Anpassung rechnen kann. Die Antwort war: "Vielleicht nächstes Jahr...kann aber auch erst in drei Jahren sein!"
Autor: M05W12S69
« am: 03. Dezember 2018, 10:25:34 »

Ich weiß es nicht genau, aber ich kann es mir nur so erklären, als dass es ja im öffentlichen Dienst das Laufbahnprinzip gibt, die je nach Grundqualifikation eingeschlagen wird. Für den mittleren Dienst ist eben kein Studienabschluss vorgeschrieben, sondern ein entsprechend anderer, eine "normale" Ausbildung eben.

Es gibt eben Dienststellen, die einen Bewerber mit höheren Qualifikationen nicht in eine untere Laufbahn zulassen, weil dieser Bewerber evtl. auch dies nur als eine Art "Zwischenstation" ansehen könnte, bis eine entsprechende Stelle in einer höheren Laufbahn dann gefunden wurde.

Bei Stellenentscheidungen geht es grundsätzlich ja um langfristige Personalentscheidungen, und davon kann bei Einstellungen von überqualifizierten Bewerbern nicht immer ausgegangen werden.

Aber wie gesagt, dass sind nur meine ganz persönlichen Gedanken dazu....
Autor: chris190
« am: 02. Dezember 2018, 21:13:53 »

@ M05W12S69

Vielen Dank für die Info. Dann werde ich mich bestmöglich auf Eden CAT Test vorbereiten. Weißt du auch - da du ja als Mitarbeiter einen näheren Einblick hast - weshalb eine Bewerbung für den md mit abgeschlossenen Studium nicht möglich ist?
Autor: M05W12S69
« am: 01. Dezember 2018, 21:24:37 »

Genau kann ich das nicht mehr wiedergeben, aber die von die angesprochenen Bereiche würde ich mir in jedem Falle anschauen, und vor allem die Aufgaben im Kopf rechnen - außer einem Blatt Papier und Stift hast Du keine Hilfsmittel.

Geh auch mal über die Suchfunktion hier, es gibt sicher noch einige Berichte zum CAT-Test und dn Inhalten.
Autor: chris190
« am: 01. Dezember 2018, 14:44:19 »

@ M05W12S69

könntest du zu dem Matheteil des CAT etwas näheres sagen? Ging es dort nur um Bruchrechnen, Prozentrechnen, Dreisatz usw oder war Geometrie auch Teil des Tests (d.h. Flächen, Umfang, Volumen) usw von Körpern berechnen? Da ich schon seeehr lange aus der Schule bin müsste ich den Geometrieteil sicher wiederholen.

Beste Grüße

Chris
Autor: M05W12S69
« am: 29. November 2018, 12:01:26 »

Ja, ich bin sehr zufrieden, ich habe ein Referat mit tollen Kolleginnen und Kollegen erwischt, was ich immer als wichtig ansehe, Arbeit gibt es genug, was nicht ganz optimal ist, dass es natürlich ein Riesenapparat ist (BAAINBw hat fast 11.000 Beschäftigte insgesamt), d.h., die Unterschriftenwege sind manchmal sehr zeitaufwendig, aber das muss bei 7 bis 9 stelligen Auftragswerten eben auch sein.

Die soziale Seite des Dienstherrn Bundeswehr ist sehr gut, so konnte ich, nach einem Todesfall in der Familie quasi von einem Tag auf den anderen mobiles arbeiten temporär nutzen, es besteht die Möglichkeit der Telearbeit, etc. - das gibt es bei vielen anderen im öffentlichen Dienst nicht.

Der CAT-Test war für mich durchwachsen, im ersten Teil kam Sprache dran, da sollten Wortanalogien gefunden werden, das habe ich noch hinbekommen, im zweiten Teil kam Mathematik dran, da ist es gut, wenn man Kopfrechnen beherrscht, das war insoweit kein Problem, im letzten Teil kamen die Aufgaben Logik usw. dran, da habe ich wahllos geklickt, diese Art Aufgaben habe ich noch nie verstanden und hab mich damit auch nicht abgemüht.
Wichtig bei dem CAT-Test ist, dass bei jeder Aufgabe die Uhr läuft, hat man nach 3 Minuten keine Antwort eingegeben, so geht das Programm automatisch zur nächsten Aufgabe weiter....

Insgesamt hatten in meinem Auswahlverfahren alle 9 Bewerber für den gehobenen Dienst das Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen.
Autor: chris190
« am: 27. November 2018, 22:05:37 »

@m05w12s69.

Du hattest ja den Direkteinstieg vor 2 Jahren vollzogen. Wie gefällt es dir bisher so? Ist es wie du es dir vorgestellt hast? was gefällt dir gut/weniger gut an deiner Arbeit.

Fandest du den CAT Test sehr anspruchsvoll?
Autor: M05W12S69
« am: 26. November 2018, 21:25:15 »

Ich bin beim BAAINBw in Koblenz bzw. in Lahnstein eingesetzt, und alleine in dieser Behörde fehlen gut 1.500 Bedienstete - der Bedarf ist also in jedem Falle gegeben....
Autor: chris190
« am: 22. November 2018, 19:43:47 »

Hast du auch Erfahrungen bzgl. der Konkurrenzsituation?Es fehlen ja laut Medien ca. 1500 Planstellen die nicht besetzt sind ?

Wie würdest du allgemein die Chancen einschätzen?
Autor: BWDSF
« am: 16. Juli 2016, 22:10:10 »

Wenn ich das richtig verstanden habe wird ja in besonderem Maße in der Rheinschiene Düsseldorf-Bonn-Koblenz gesucht, und da ich irgendwo in der Mitte von Koblenz und Bonn wohne, sollte da zumindest für mich etwas dabei sein können - so wurde es mir erklärt, eine Zusicherung ist das natürlich nicht, aber ich bin zunächst optimistisch.

so ist es bei mir auch...zitat aus meinem Gespräch "Jetzt spielen wir einfach mal Wunschkonzert, wo würden sie gerne hin...?" Talentmäßig pass ich wohl am besten nach Koblenz, von der Lebenssituation am meisten nach Düsseldorf oder Köln...schaun wir mal.
Autor: M05W12S69
« am: 16. Juli 2016, 21:26:21 »

Wenn ich das richtig verstanden habe wird ja in besonderem Maße in der Rheinschiene Düsseldorf-Bonn-Koblenz gesucht, und da ich irgendwo in der Mitte von Koblenz und Bonn wohne, sollte da zumindest für mich etwas dabei sein können - so wurde es mir erklärt, eine Zusicherung ist das natürlich nicht, aber ich bin zunächst optimistisch.
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