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Autor: TomTom2017
« am: 20. Oktober 2018, 21:33:26 »

Zusätzlich auch die Weisungen/Befehle der Dienststelle berücksichtigen (falls vorhanden), die die Regelungen meistens auf die Gegebenheiten der Dienststelle konkretisieren.
Autor: Jens79
« am: 20. Oktober 2018, 14:41:00 »

Zitat
Gibt es da eine Vorschrift oder ähnliches?

Ja, die gibt es natürlich und da ist alles geregelt. Regelung Online bemühen, da wird Ihnen geholfen.
Autor: HubschrauBär
« am: 20. Oktober 2018, 09:05:17 »

Es gab nie einen Anspruch auf vorgezogen Dienstschluss zur Durchführung von Individualsport.

Natürlich gibt es Vorgaben, wie viel Dienstsport in der Woche abzuleisten ist.

Als "gebürtiger" Heeresflieger weiß ich natürlich wie das in vielen Staffeln gehandhabt wurde. (Und ggf auch noch wird)
Aber was früher immer so gemacht wurde kann natürlich auch damals schon einfach falsch gewesen sein ;-)

In meiner aktuellen Einheit kann natürlich auch "Individualsport"als letztes Element der Tagesdienstzeit durchgeführt werden. Trotzdem hat der Sport bei uns in der Dienststelle (oder ggf z.B. in der Sporthalle der Kaserne) zu enden.
So wird eben ausgeschlossen, dass sich jemand um 15 Uhr zum Sport austrägt um dann kurz darauf im Freibad in der Sonne zu entspannen.
Autor: iLu
« am: 20. Oktober 2018, 00:46:16 »

In meiner alten Teileinheit der Heeresflieger war es uns gestattet, 90 min vor dem regulären Dienstschluss die Kaserne zu verlassen um z.b. schwimmen zu gehen oder ein paar runden mit dem Drahtesel über die Fliegt zu drehen. Hauptsache wir haben Sport gemacht.

Gibt es da eine Vorschrift oder ähnliches? Ich habe dazu nichts gefunden  :-\
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