Autor: F_K
« am: 30. Juli 2019, 14:49:40 »@ Tommie und andere:
Nochmal: Die Vorschrift ist eindeutig - eine RDL mit Begründung "Überbrückung" ist nicht zulässig.
RDL aus vielen anderen Gründen sind zulässig - für gute Kameraden findet sich da immer eine Lösung.
Der TE scheint nicht nur aus dem Thread raus zu sein ...
Nochmal: Die Vorschrift ist eindeutig - eine RDL mit Begründung "Überbrückung" ist nicht zulässig.
RDL aus vielen anderen Gründen sind zulässig - für gute Kameraden findet sich da immer eine Lösung.
Der TE scheint nicht nur aus dem Thread raus zu sein ...