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Zusammenfassung

Autor: Flock
« am: 11. August 2018, 20:28:47 »

WDB anerkannt, aber keine GdB 25.

Erstens spricht man bei einer WDB nicht vom GdB (Grad der Behinderung), sondern vom GdS (Grad der Schädigung), und zweitens gibt es eine WDB-Rente erst ab einem GdS von 30!

Nett, dass du mich aufklärst , danke. Meine Unwissenheit sei mir verziehen.
Autor: Tommie
« am: 11. August 2018, 12:51:24 »

WDB anerkannt, aber keine GdB 25.

Erstens spricht man bei einer WDB nicht vom GdB (Grad der Behinderung), sondern vom GdS (Grad der Schädigung), und zweitens gibt es eine WDB-Rente erst ab einem GdS von 30!
Autor: LwPersFw
« am: 11. August 2018, 12:45:52 »

Siehe hier...

die ersten 3 Beiträge + den Anhang dort

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,59617.0.html
Autor: Flock
« am: 11. August 2018, 12:32:09 »

Vielleicht kann mir jemand etwas beantworten, der Ahnung hat.

WDB anerkannt, aber keine GdB 25. Also keine Grundrente. Ausgekugelte Schulter, mehrfach, OP, alles gerichtet, weiterhin Schmerzen, aber nun gut. Dafür jedoch Anspruch auf Heilbehandlung erworben nach § 10 Abs. 1 BVG.
Was genau heißt das nun?
Gesetzliche Krankenversicherung besteht. Was kann man nun damit anfangen, dass Heilbehandlung erworben wurde, wofür und wie lange gilt das? Fragen über Fragen.

Ich danke jedem für konstruktive Antworten. :)
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