Bitte deinen Refü bzw. TG bewilligende Stelle um Prüfung welche Anteile deines TG tatsächlich noch steuerpflichtig ist und um Erstellung einer neuen Änderungsmeldung.
Diese sollte dem BVA vorgelegt werden.
Deine Bezügestelle erstellt daraufhin eine Anzeige nach §41c EStG.
Diese ist auf Antrag für jeden Bezügeemfänger zu erstellen.
Eine solche Anzeige zwingt das Finanzamt im Prinzip auch zurückliegende Steuerzeiträume
wieder zu öffnen.
Die Anzeige nach §41c EStG ist eine Art Bescheinigung über das berücksichtigte Bruttoeinkommen und die auf Grundlage dieses Einkommens abgeführte Steuern.
Dein steuerpflichtige Einkommen fällt hier dann geringer aus als in der Lohnsteuerbescheinigung die du bereits erhalten hast.
Und nun teeret und federt mich