Autor: LwPersFw
« am: 17. Juli 2020, 08:12:27 »
- Prüfung durch Zulagenbeauftragte ergab, dass ein DP der UmP berechtigt ist für die Zulage als TrpFhr
Ich vermute das hier auf den ersten DP in der SollOrg abgestellt wird.
Dies hat aber mit der Gewährung einer Zulage nur sekundär etwas zu tun.
Wie @tank1911 bereits richtig ausführte - was ausschließlich zählt, ist die Festlegung WER die TE real führt … unabhängig auf welchem DP er verfügt ist.
Dies kann der Inhaber des 1. DP in der TE sein … muss es aber nicht. ( Die Problematik mit dem "1. DP in der TE …" ist schon immer ein "Diskussionsthema..." - aber eben nicht relevant ! )
Klarheit ist hier über die "Dienstpostenbeschreibung" zu schaffen - durch den zuständigen Vorgesetzten !
Diese muss für den Soldaten in der TE - der die TE auch real führt - beinhalten:
• die Vorgesetzteneigenschaft nach der Dienststellung gemäß §§ 1 oder 2 oder 3 VorgV und
• die Dienststellung als Teileinheitsführerin bzw. Teileinheitsführer im Sinne der Zentralen Dienstvorschrift A2-500/0-0-1 Nr. 206 und
• die Aufgabe das militärisches Personal der TE zu führen