Obwohl ich gerade noch gelesen habe, dass ich bei meinem zuständigen Karrierecenter eine Tauglichkeitsuntersuchung machen muss, bevor ich die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit prüfen lassen muss. Und wenn da die normalen Anforderungen gelten, bin ich mit unter 1,55 m nicht tauglich.
Dies ist richtig.
Schauen Sie einmal in das Formular Bw2250 Version 02.20 "Interessenbekundung (ziv) für einen besonderen Auslandseinsatz der Bundeswehr"
Dort unter Punkt 4
Sie sehen ... Untersuchung beim zuständigen KarrCBw
1. auf Dienstfähigkeit
2. auf Auslandsdienstverwendungsfähigkeit
Und für Beides gilt ... abwarten und sehen was der Arzt sagt.
Kommt es zur Ablehnung ... erst mal den Arzt fragen, wo das Problem liegt und ob er einem Ausnahmeantrag Erfolg verspricht.
Wenn ja ... diesen auf den Weg bringen ... siehe o.g. ARD-831/0-4000a , Nr 107 ... dann ggf. i.V.m. 212 bis 217. wenn es um die Auslandsdienstverwendungsfähigkeit geht.
Siehe auch A2-1300/0-0-2 , Nr. 3156 , 1. Satz