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Zusammenfassung

Autor: GrünHörn92
« am: 27. April 2024, 19:34:21 »

Die Einstellung ist erst erfolgt, wenn Sie Ihren Dienst zu dem im Schreiben genannten Termin tatsächlich vor Ort angetreten haben. Erscheinen Sie nicht zu diesem Termin in der genannten Einheit, kommt das Dienstverhältnis nicht zustande.

Ok alles klar. Danke für die Info
Autor: KlausP
« am: 27. April 2024, 17:09:08 »

Die Einstellung ist erst erfolgt, wenn Sie Ihren Dienst zu dem im Schreiben genannten Termin tatsächlich vor Ort angetreten haben. Erscheinen Sie nicht zu diesem Termin in der genannten Einheit, kommt das Dienstverhältnis nicht zustande.
Autor: thelastofus
« am: 27. April 2024, 15:52:11 »

Das ist halt einfach so eine Formulierung. Steht tlw. auch bei den Beamten so ähnlich auf den Schreiben, oder im zivilen.

Das Schreiben ist da, also wird mutmaßlich nix mehr passieren.
Autor: GrünHörn92
« am: 27. April 2024, 15:41:55 »

Hallo,

warum wird eigentlich in der "Aufforderung zum Dienstantritt" weiterhin von einer Beabsichtigten Einstellung gesprochen?

Zumindest in der ersten Zeile. Weiter im Text sieht es so aus als ob die Einstellung schon Formal erfolgt wäre.

Ist die Einstellung nicht schon erfolgt?

grüße

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